Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kontrollbericht zu IL-62, Leipzig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
IL-62
Arno-Nitzsche-Straße 43
04277 Leipzig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausg…
An Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IL-62, Leipzig [#166608]
Datum
14. September 2019 20:48
An
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: IL-62 Arno-Nitzsche-Straße 43 04277 Leipzig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
photo_2019-11-06_08-10-31.jpg
199,2 KB
photo_2019-11-06_08-10-33.jpg
158,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht. …
An Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IL-62, Leipzig [#166608]
Datum
12. November 2019 17:33
An
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schreiben: "Uns ist bekannt, dass unter der o.g. Anschrift ein ehem. Flugzeug abgestellt ist. Auf der Tragfläche des Flugzeuges können Getränke und Speisen eingenommen werden. Leider ist uns eine Auskunft, die sich nur auf das Flugzeug erstreckt, nicht möglich. Das Flugzeug ist keine eigene zu kontrollierende Betriebsstätte". Die Getränke und Speisen, die ich auf der Tragfläche des Flugzeuges einnehme, sind zwangsläufig in einer gewerblichen Küche zubereitet worden. Wenn das Flugzeug aber keine eigene zu kontrollierende Betriebsstätte ist, stellt sich ebenso zwangsläufig die Frage, wo die Getränke und Speisen des Restaurants "IL-62, Leipzig" zubereitet werden. Wenn Ihnen als zuständige Behörde auch keine zugehörige Küche bekannt ist, muss ich - auch in Ihrem Interesse - Anzeige stellen wegen Umgehung der Meldepflicht gewerblicher Küchen. Denn offensichtlich wurde die Küche des Restaurants "IL-62, Leipzig" nicht ordnungsgemäß angemeldet. Bitte nehmen Sie umgehend dazu Stellung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 166608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166608 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollten wir zur Bearbeitung Ihres Anlieg…
Von
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Betreff
EmpfangsbestätigungAW: Kontrollbericht zu IL-62, Leipzig [#166608]
Datum
12. November 2019 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollten wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, werden wir uns diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Von schriftlichen und telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet werden. Die Löschung der Daten erfolgt im Nachgang der Bearbeitung entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Löschfristen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier. Diese E-Mail wurde automatisch erstellt und an die in der Nachricht enthaltene E-Mailadresse (Absender) gesendet. Wenn Sie uns keine E-Mail geschrieben haben, teilen Sie uns das bitte mit. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.