Kontrollbericht zu Il Gelato, Ratingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Il Gelato
Bechemer Straße 23
40878 Ratingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Il Gelato, Ratingen [#152171]
Datum
23. Juni 2019 09:55
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Il Gelato Bechemer Straße 23 40878 Ratingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Anträge auf Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Unzulässige Mehrfachantragstellung /…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anträge auf Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Unzulässige Mehrfachantragstellung / Anhörung zur Ablehnung
Datum
24. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Sie haben bei mir über das Onlineportal .Frag den Staar am 23.06.2019 sechs Anträge auf Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinforma tionsgesetz (VIG) gestellt. Eine Mehrfachantragstellung ist in dieser umfangreichen Form gemäß § 4 Abs . 4 VIG nicht zulässig, weil das vom Gesetzgebe r geforderte Individualinteresse des Antragstellers an einer Auskunftserte ilung nicht mehr nachvollziehbar ist. Hierauf weist das Onlineportal ebenfalls hin. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprec hung hat die Verwaltungsbehörde im Hinblick auf§ 4 Abs . 4 VIG alle bekannten Sachzusammenhänge in die Ermessensabwäg ung vor einer Auskunft serte ilung einfließen zu lassen . Dies insbesonde re, weil das Onlineportal Anträge in beliebiger Höhe ermöglicht. Gewerbetreibende haben erfolgreich vor Verwa ltungsge richten mit der Argumentat ion geklagt, dass die Antragstellung wegen eines fehlenden Individualinteresses jedenfalls dann missbräuchlich ist, wenn eine Vielzah l von Anträgen gestellt wird. Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall erfüllt. In Bezug auf die von Ihnen geste llten Anträge beabsichtige ich daher, diese abzulehnen. Ich gebe Ihnen Gelegenhe it, sich nach § 28 Verwaltungsverfahrens NRW zu den relevanten Tatsachen bis zum 10.07.2019 zu äußern. Sollte ich innerhalb der Ihnen gewähren Frist keine Rückmeldung erhalten, werde ich nach Aktenlage entscheiden .
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Anfrage z…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Il Gelato, Ratingen [#152171]
Datum
25. Juni 2019 18:47
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Anfrage zur Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie beabsichtigen diese aufgrund §4 Abs. 4 VIG als nicht zulässig abzuweisen, weil nach ihrer Sicht das Individualinteresse des Antragstellers an einer Auskunft nicht mehr nachvollziehbar ist, aufgrund der Anzahl meiner nach ihrer Ausführung sechs Anträge. Richtig ist, dass ich nicht sechs, sondern acht Anträge nach VIG gestellt habe. Diese umfassten als Einzelanfragen über das Portal FragDenStaat.de Kontrollberichte zu: 1. Il Gelato, Bechemer Str. 23, 40878 Ratingen 2. Kleiner Prinz, Am Alten Steinhaus 8, 40878 Ratingen 3. Netto Filiale, Steinhausgässchen 2, 40878 Ratingen 6. San Marco, Wallstraße 12, 40878 Ratingen 7. Lidl, Zur Spiegelglasfabrik 1, 40880 Ratingen 8. Netto Filiale, Berliner Str. 31, 40880 Ratingen Meine Anfrage bezog sich insbesondere auf die Fragen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Nach meine Verständnis, und so wird es auf dem Portal FragDenStaat.de auch kommuniziert, bietet diese Plattform Verbrauchern und Bürger die Möglichkeit ihr Individualinteresse auf Auskunft, in einer formalisierten und dem oftmals in der Amtssprache formaljuristisch unkundigen Bürger in rechtskonformer Form des VIG, bei Behörden geltend zu machen. Die Plattform hat hierzu eine eigene Rubrik, "Topf Secret" gegründet. Die in einer Übersichtskarte, eben die von mir angefragten Informationen veröffentlicht. Liegt diese noch nicht vor, kann ich mein Interesse über diese Plattform bei eben ihrer Behörde gelten machen und nur dann. Der §4 Abs. 4 VIG bezieht sich auf den Ablehnungstatbestand bei missbräuchlich gestellten Anträgen. "(4) Ein missbräuchlich gestellter Antrag ist abzulehnen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller über die begehrten Informationen bereits verfügt.“ (§4 Abs. 4 VIG) Sie unterstellen bei meinen Anfragen einen Missbrauch und begründen ein fehlendes Individualinteresse durch „Mehrfachanfragen“. Missbräuchlich ist nach zitiertem Paragraphen, wenn die Anfrage sich auf eine Information bezieht, die bereits dem Antragsteller vorliegt. Meine Anfrage ist zum jeweiligen Betrieb nur einmal gestellt worden. Als Verbraucher, der Sie zweifelsohne auch sind, sind wir auch Kunde von mehreren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitenden Branche in Ratingen. Daher können Sie meinen folgenden Ausführungen aus ihrer Lebenserfahrung sicher folgen. Schon alleine durch Konsumverhalten begründet sich das Einzelinteresse an den bisher acht angefragten Betrieben. Dies bildet im Regelfall jedoch nicht die Gesamtheit aller von uns genutzten Einkaufs- und Gastronomiebetrieben in Ratingen ab. Weshalb das Interesse weiter gefasst werden muss, als nur auf acht Unternehmen. Eine Mehrfachantragstellung kann ich hier nicht erkennen. Wie bereits im oberen Abschnitt aufgeführt, handelt es sich bei den angefragten Berichten um einzelne unterschiedliche Unternehmen und Filialen, insbesondere im Falle von Netto, die auch unterschiedliche Kontrollergebnisse aufweisen können. Auch daher ist weder eine Mehrfachanfrage auf einen einzelnen Betrieb durch mich gestellt worden, noch ist dadurch die Tatsache einer Mehrfachanfrage gegeben, nur dass es sich namentlich um Filialen der Selben Kette handelt, somit Rückschlüsse auf die Inhalte der Kontrollberichte der einzelnen Filialen zulässt. Weiter sind eben die angefragt Kontrollberichte nicht auf der Plattform FragDenStaat.De verfügbar. Eine Anfrage wäre dann technisch nicht möglich. Dies können Sie selbst auf der Plattform überprüfen. Auf ihre Ausführen weist das Onlineportal nicht hin, da diese sachfremd sind. Ferner ist nur durch die alleinige Anzahl von Anfragen nicht ein Rückschluss auf ein fehlendes Individualinteresse schließen. Die Ausführungen hierzu decken sich mit denen zum Abschnitt unseres Konsumentenverhaltens. Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass ich dem Interesse zur Auskunftserteilung zu weiteren Kontrollberichten nachkommen werde, da die aufgeführten Unternehmen nicht die einzigen sind, bei denen wir als Verbraucher/ Familie einkaufen. Selbstverständlich beziehe ich mich dabei nur auf die von uns besuchten Unternehmen und auch nur auf Berichte, die noch nicht bei FragDenStaat.de veröffentlicht wurden. Ihr Antwortschreiben vom 24.06.2019 und meine Email werde ich gerne zur Stellungnahme an das Portal FragDenStaat weiterleiten, da sie sich in ihren Ausführen auf direkte Aussagen auf deren Homepage beziehen. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - gescanntes-dokument_geschwarzt.pdf Anfragenr: 152171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1170-2019 Mein Az.: 1170-2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir e…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1170-2019
Datum
17. Juli 2019 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Az.: 1170-2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten können nicht zugeordnet werden. Auf Nachfrage sind dem Gewerbetreibenden Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 VIG). Hierauf hat der Gewerbetreibende ein Anspruch. Da dieser Anforderung derzeit nicht nachgekommen werden könnte, kann Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichem Gruß