Kontrollbericht zu Im Stiefel, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Im Stiefel
Bonngasse 30
53111 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Klaus Ihme
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Klaus Ihme
Betreff
Kontrollbericht zu Im Stiefel, Bonn [#160772]
Datum
29. Juli 2019 10:18
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Im Stiefel Bonngasse 30 53111 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Ihme <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Klaus Ihme << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Ihme
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in der Zeit vom 25.07.2019 bis einschließlich 29.07.2019 nicht im Dienst u…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Im Stiefel, Bonn [#160772]
Datum
29. Juli 2019 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in der Zeit vom 25.07.2019 bis einschließlich 29.07.2019 nicht im Dienst und erst wieder ab dem 30.07.2019 zu erreichen. E-Mails werden nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Ihme, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich d…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Im Stiefel, Bonn [#160772]
Datum
15. August 2019 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ihme, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich darf Sie bitten, mir zur weiteren Bearbeitung des Antrags Ihre vollständige, ggf. ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Ihme, Sie haben im Rahmen der Anfrage nach VIG die Adresse des Auswärtigen Amtes angegeben. Di…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Im Stiefel, Bonn
Datum
24. November 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Ihme, Sie haben im Rahmen der Anfrage nach VIG die Adresse des Auswärtigen Amtes angegeben. Dies ist keine korrekte Adresse für die Fertigung eines Bescheides im Rahmen des VIG. Daher benötige ich für den Fortgang des Verfahrens Ihre Privatanschrift. Ich möchte Sie daher bitten, mir in den nächsten 4 Wochen Ihre korrekte Adresse mitzuteilen. Sollte ich bis zum 28.12.2020 keine Anschrift von Ihnen haben, kann ich die Anfrage leider nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Ihme, da mir bis heute Ihre ladungsfähige Anschrift nicht vorliegt, kann ich den Antrag nicht …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Im Stiefel, Bonn
Datum
7. Januar 2021 15:49
Status
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Sehr geehrter Herr Ihme, da mir bis heute Ihre ladungsfähige Anschrift nicht vorliegt, kann ich den Antrag nicht weiter bearbeiten. Die Angelegenheit ist für mich damit beendet. Mit freundlichen Grüßen