Kontrollbericht zu Imbiss-Eck, Reinstädt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Imbiss-Eck
Dorfstr. 82
07768 Reinstädt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Imbiss-Eck, Reinstädt [#60279]
Datum
6. März 2019 17:55
An
Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Imbiss-Eck Dorfstr. 82 07768 Reinstädt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.03.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir e…
Von
Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Imbiss-Eck, Reinstädt [#60279]
Datum
8. März 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.03.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und per Post beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrtAntragsteller/in der Inhaber des Imbiss-Eck's hat uns aufgefordert den Namen und die Anschrift d…
Von
Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Imbiss-Eck, Reinstädt [#60279]
Datum
15. März 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in der Inhaber des Imbiss-Eck's hat uns aufgefordert den Namen und die Anschrift des Antragsstellers offen zu legen. Dazu sind wir nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet. Wir bitten Sie uns bis zum 19.03.2019 mitzuteilen, ob Sie der Datenübermittlung zustimmen oder den Antrag nach VIG zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben bis zum heutigen Tage nicht auf unsere E-Mail vom 15.03.2019 reagiert. D…
Von
Saale-Holzland-Kreis - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Imbiss-Eck, Reinstädt [#60279]
Datum
21. März 2019 11:36
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben bis zum heutigen Tage nicht auf unsere E-Mail vom 15.03.2019 reagiert. Der Inhaber des Imbiss-Eck's hat uns aufgefordert den Namen und die Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Dazu sind wir nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet. Da Sie möglicherweise verhindert waren, bitten wir Sie nochmals uns bis zum 26.03.2019 mitzuteilen, ob Sie der Datenübermittlung zustimmen oder den Antrag nach VIG zurücknehmen. Sollten Sie sich wiederholt nicht melden, gehen wir davon aus, dass Ihr Interesse an den begehrten Informationen nicht mehr besteht. Mit freundlichen Grüßen