Kontrollbericht zu Imbiss Jembke, Jembke

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Imbiss Jembke
Hauptstraße 32
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2019
  • Frist
    12. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Imbiss Jembke, Jembke [#62673]
Datum
23. März 2019 14:38
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Imbiss Jembke Hauptstraße 32 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. März 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#62673] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihr…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#62673]
Datum
31. März 2019 21:27
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
614,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#62673] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#62673]
Datum
2. Juni 2019 15:01
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Imbiss Jembke, Jembke“ vom 23.03.2019 (#62673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die zwei Monate mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Ihre Anträge nach dem VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe noch einige Rückfragen bezüglich Ihrer folglich a…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
Ihre Anträge nach dem VIG
Datum
25. November 2020 12:45
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe noch einige Rückfragen bezüglich Ihrer folglich aufgeführten Anträge und bitte Sie mir diese schriftlich per E-Mail zu beantworten: 1) Am 25.03.2019 haben Sie gem. § 2 Abs. 1 VIG die Herausgabe der Informationen darüber, wann in der Betriebsstätte ,,Edeka Bahrs'', Hauptstr. 37, << Adresse entfernt >> die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden haben und falls es zu Beanstandungen kam, die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, beantragt. Aufgrund Ihres Antrages wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer die Möglichkeit gegeben, sich gem. § 28 Abs. 1 VwVfG im Anhörungsverfahren zu äußern. Diese Anhörung richtete sich auf die letzte stattgefundene Kontrolle im Jahr 2014. Möchten Sie zu der Kontrolle im Jahr 2014 die beantragte Auskunft erhalten oder möchten Sie Ihren Antrag von 25.03.2019 dahingehend aufrechterhalten, dass Sie über die beiden (gem. § 3 Nr. 1. Buchstabe e VIG innerhalb der letzten 5 Jahre seit Antragsstellung) stattgefundenen Kontrolle vor dem 24.11.2020 (Datum unseres Telefongespräches), die am 25.03.2019 beantragten Informationen erhalten? Sollten Sie die Auskunft über die in den letzten 5 Jahren stattgefundenen Kontrollen beantragen weise ich Sie darauf hin, dass dann dem betroffenen Lebensmittelunternehmer erneut die Gelegenheit gegeben wird, sich zu den für das Verfahren erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies hat dann nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist, für die Beantwortung Ihres Antrages, von 2 Monaten zur Folge. 2) Am 25.03.2019 haben Sie gem. § 2 Abs. 1 VIG die Herausgabe der Informationen darüber, wann in der Betriebsstätte ,,Imbiss Jembke'', Hauptstr. 32, << Adresse entfernt >> die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden haben und falls es zu Beanstandungen kam, die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, beantragt. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Ihr Antrage den Imbissbetrieb in der Hauptstr. 34 betrifft und es sich bei der Angabe der Hausnummer 32 eventuell um einen Tippfehler handelte. Weiterhin teile Ich Ihnen mit, dass in den letzten 5 Jahren seit Ihrer Antragsstellung in dieser Betriebsstätte keine lebensmittelrechtliche Kontrolle stattgefunden hat und daher Ihrem Antrag nicht entsprochen werden konnte. Am 24.11.2020 haben Sie mir telefonisch mitgeteilt, dass Sie Ihren Antrag für aktuell erfolgte Kontrollen in dieser Betriebsstätte aufrecht erhalten wollen, ich werte dies als mündlichen Antrag und bitte Sie diesbezüglich um kurze Zustimmung. Danach werden Sie von mir wieder eine schriftliche Antragsbestätigung erhalten sowie die Information über die mögliche Offenlegung Ihrer personenbezogener Daten gegenüber dem beteiligten Betrieb. Weiterhin wird der betroffene Lebensmittelunternehmer von mir gem. § 28 Abs. 1 VwVfG angehört. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach dem VIG [#62673] Sehr geehrteAntragsteller/in zu 1: Ich bitte die Auskunft der letzten in de…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem VIG [#62673]
Datum
25. November 2020 14:37
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu 1: Ich bitte die Auskunft der letzten in den letzten 5 Jahren stattgefundenen Kontrollen. Die erneute Bearbeitungsfirst von bis zu 2 Monaten nehme ich zur Kenntnis. zu 2: Hiermit bestätige ich den Tippfehler. Es handelt sich um die Hauptstraße 34. Außerdem gebe ich Ihnen hiermit die Zustimmung für Aufrechterhaltung der Anfrage. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/62673/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
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Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort