Kontrollbericht zu In Vino Veritas, Finnentrop

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
In Vino Veritas
Bamenohler Straße 33
57413 Finnentrop

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu In Vino Veritas, Finnentrop [#57170]
Datum
11. Februar 2019 22:19
An
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: In Vino Veritas Bamenohler Straße 33 57413 Finnentrop 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich Sie darüber unterrichten, dass Ihre Anfrage vom 11.02.2019 bei mir…
Von
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu In Vino Veritas, Finnentrop [#57170]
Datum
13. Februar 2019 15:26
Status
Warte auf Antwort
imageac6fbc.JPG
6,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich Sie darüber unterrichten, dass Ihre Anfrage vom 11.02.2019 bei mir eingegangen ist. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert ( § 5 Absatz 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte ergänzen Sie den Antrag bis zum 18.02.2019 um Ihren Namen und Ihre zustellfähige Anschrift, da die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen postalisch erfolgt. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten gemäß Artikel 21 DSGVO widersprochen. Vorsorglich weise ich bereits jetzt daraufhin, dass auf Nachfrage des benannten Betriebes diesem nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zu dem Zweck gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO rechtmäßig. Bitte teilen Sie mir innerhalb der obengenannten Frist mit, wie im Falle der Nachfrage des benannten Betriebes weiterverfahren werden soll. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz VIG ist der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und auslagenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 €. Diese Grenzen werden nach derzeitiger Einschätzung bei Beantwortung Ihrer Fragen nicht überschritten werden. Mit freundlichen Grüßen