Kontrollbericht zu Indich's Restaurant Kussmühle, Friedberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Indich's Restaurant Kussmühle
Pappelweg 14
86316 Friedberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrollen am 21.04.2017 und 07.08.2018. Im Einzelnen wurden Verstöße festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Indich's Restaurant Kussmühle, Friedberg [#157689]
Datum
12. Juli 2019 10:22
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Indich's Restaurant Kussmühle Pappelweg 14 86316 Friedberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Aichach-Friedberg - Gesundheitsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationsweitergabe …
Von
Landratsamt Aichach-Friedberg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
15. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
465,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationsweitergabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz, die Betriebe ... und ... betreffend, ist im Landratsamt Aichach-Friedberg eingegangen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir dazu verpflichtet auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. In Ihem Antrag haben Sie sich mit der Datenweitergabe einverstanden erklärt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), ist der betroffene Lebensmittelunternehmer zunächst zur beabsichtigten Informationsgewährung anzuhören. Wir weisen darauf hin, dass sich die Frist zur Informationsgewährung durch die Anhörung auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlihen Grüßen
Landratsamt Aichach-Friedberg
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landratsamt Aichach-Friedberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
26. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 26.08.2019, Az 30-5142-5/2 [#157689] Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhielt von Ihnen mit Sch…
An Landratsamt Aichach-Friedberg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 26.08.2019, Az 30-5142-5/2 [#157689]
Datum
1. November 2019 15:37
An
Landratsamt Aichach-Friedberg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhielt von Ihnen mit Schreiben vom 26.08.2019 per Post den Bericht zu zwei Kontrollen am 21.04.2017 und 07.08.2018. Leider fehlt in dem Schreiben jeglicher Hinweis auf den betroffenen Betrieb. Bitte bestätigen Sie mir, daß es sich bei dem o.g. Schreiben um die Kontrollen zum Betriebs "Indich's Restaurant Kussmühle", Pappelweg 14 in 86316 Friedberg handelt. Mit freundlichen Grüßen Andreas Antragsteller/in Anfragenr: 157689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/157689 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Aichach-Friedberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Aichach-Friedberg
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. November 2019
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ivg031_geschwaerzt.pdf
298,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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