Kontrollbericht zu Indisches Restaurant Ganesha, Aalen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Indisches Restaurant Ganesha
Braitestraße 1
73431 Aalen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Indisches Restaurant Ganesha, Aalen [#163018]
Datum
7. August 2019 10:32
An
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Indisches Restaurant Ganesha Braitestraße 1 73431 Aalen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Von
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
588,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
ganesha-1.pdf
750,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: [#163018] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Indisches Resta…
An Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#163018]
Datum
16. März 2020 10:31
An
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Indisches Restaurant Ganesha, Aalen“ vom 07.08.2019 (#163018) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 189 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163018 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: [#163018] Sehr geehrteAntragsteller/in die Pr?fung Ihrer Nachfrage vom 16.03.2020 hat folgendes ergeben: Es …
Von
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: [#163018]
Datum
17. März 2020 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Pr?fung Ihrer Nachfrage vom 16.03.2020 hat folgendes ergeben: Es trifft nicht zu, dass wir Ihre Anfrage vom 07.08.2019 (#163018) nicht in der vorgeschriebenen Zeit beantwortet h?tten. Mit durch Postzustellungsurkunde versandtem Bescheid vom 30.08.2019 (Az: 5471.VIG_117.110 Antragsteller/in_Bescheid) wurde Ihrem Antrag auf Informationszugang stattgegeben. Die gew?nschte Auskunft wurde Ihnen mit der Anlage zum Schreiben vom 19.09.2019 (Az. 5471.VIG_117.111_Antragsteller/in_Auskunft) erteilt. Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen. Mit freundlichen Gr??en

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