Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Isartaler Brauhaus
Kreuzeckstraße 23b
82049 Pullach im Isartal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal [#244840]
Datum
28. März 2022 15:34
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Isartaler Brauhaus Kreuzeckstraße 23b 82049 Pullach im Isartal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244840/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen, und wird so bald wi…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal [#244840]
Datum
29. März 2022 07:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen, und wird so bald wir möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal [#244840]
Datum
5. Mai 2022 22:58
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal“ vom 28.03.2022 (#244840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt München
Sehr << Antragsteller:in >> bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir aus personellen Gründen die ge…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal [#244840]
Datum
9. Mai 2022 07:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir aus personellen Gründen die gesetzliche Frist nicht einhalten können. Wir werden Ihren Antrag so bald wie möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zum einen: Ich bin nicht Herr Wasner. Zum anderen habe ich kein Verständnis, dass …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal [#244840]
Datum
10. Mai 2022 08:40
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum einen: Ich bin nicht Herr Wasner. Zum anderen habe ich kein Verständnis, dass Sie die gesetzliche (!) Frist aus personellen Gründen nicht einhalten können. Wenn ich eine Abgabefrist für die Steuererklärung habe und diese zu spät abgebe, interessiert es doch auch nicht, wieso ich es zeitlich nicht rechtzeitig geschafft habe. In diesem Sinne erwarte ich eine umgehende Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 244840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244840/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie den inkorrekten Namen. Der Antrag ist in der Rege…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Isartaler Brauhaus, Pullach im Isartal [#244840]
Datum
10. Mai 2022 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie den inkorrekten Namen. Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Falle einer Klage des Betriebs gegen die Herausgabe kann sich die Frist ebenfalls weiter verlängern. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt München
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Juni 2022
Status