Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Istanbul Kebab
Bertha-Von-Suttner-Platz 8
53111 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Jérôme Lefèvre
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Jérôme Lefèvre
Betreff
Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn [#131504]
Datum
16. April 2019 11:12
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Istanbul Kebab Bertha-Von-Suttner-Platz 8 53111 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jérôme Lefèvre <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jérôme Lefèvre
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Lefévre, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.04.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn [#131504]
Datum
23. April 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lefévre, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.04.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sodass alleine dieses Gesetz einschlägig ist. Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Antrag ausdrücklich widersprochen haben und dem bei Stattgabe des Bescheids aus genannten Gründen ggf. nicht Folge geleistet werden kann, bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, ob trotzdem an der Stellung des Antrags festgehalten werden soll. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Mit Blick auf die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG sowie des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG bitte ich Sie, mir zur weiteren Bearbeitung und anschließenden Bescheidung Ihres Antrags Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Jérôme Lefèvre
Sehr geehrt<< Anrede >> anbei übersende ich Ihnen meine Anschrift. Sollte der Betrieb nachfragen, müs…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Jérôme Lefèvre
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn [#131504]
Datum
23. April 2019 12:45
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> anbei übersende ich Ihnen meine Anschrift. Sollte der Betrieb nachfragen, müssen Sie ihm laut § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG meinen Namen und meine Anschrift nennen. Dem stimme ich in diesem Falle zu und halte an der Anfrage vom 16.04.2019 fest. Mit freundlichen Grüßen Jérôme Lefèvre Anfragenr: 131504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jérôme Lefèvre << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jérôme Lefèvre
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn“…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Jérôme Lefèvre
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn [#131504]
Datum
5. Juni 2019 08:17
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn“ vom 16.04.2019 (#131504) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe Respekt vor Ihrer Arbeitsleistung und gehe davon aus, dass Sie sich bemühen, die vielen Anfragen zu beantworten. Jedoch würde ich es begrüßen, wenn Sie bei Ablauf der Frist eine Meldung verschicken und um einee Prognose der Bearbeitungszeit ergänzen, statt die Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Frist nur allgemein anzukündigen. Mit freundlichen Grüßen Jérôme Lefèvre Anfragenr: 131504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jérôme Lefèvre << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Lefèvre, vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. Bei der Stadt Bonn liegen derzeit um …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn [#131504]
Datum
5. Juni 2019 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lefèvre, vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. Bei der Stadt Bonn liegen derzeit um die 250 Anträge vor, die über das auch von Ihnen genutzte Portal hier eingehen und zu denen regelmäßig weitere Anträge hinzukommen. Diese bringen alle einen unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Auf Grund dieses durch die Vielzahl von Anträgen erhöhten Arbeitsaufwandes ist es mir leider nicht möglich, jeweils zusätzlich bei Ablauf der Frist eine gesonderte Meldung mit einer Prognose zu verschicken. Ein solches Vorgehen würde auch insgesamt die Bearbeitung der Anträge noch mehr verzögern und ginge am Ende zu Lasten der Antragsteller. Ich bin sehr bemüht, in jedem Verfahren allen Interessen der Beteiligten gerecht zu werden und hoffe, auch Ihren Antrag alsbald bescheiden zu können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Lefèvre, in o.a. Verfahren werden Dritte beteiligt, sodass sich die Bescheidung Ihres Antrags …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn [#131504]
Datum
15. Oktober 2019 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lefèvre, in o.a. Verfahren werden Dritte beteiligt, sodass sich die Bescheidung Ihres Antrags leider weiter verzögert. Ich bitte, dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Lefévre, in o.a. Angelegenheit kann ich Ihnen mitteilen, dass der Betrieb vor Ihrer Antragstel…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Istanbul Kebab, Bonn [#131504]
Datum
11. Dezember 2019 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lefévre, in o.a. Angelegenheit kann ich Ihnen mitteilen, dass der Betrieb vor Ihrer Antragstellung und nach Anmeldung des Gewerbes nicht kontrolliert wurde. Mit freundlichen Grüßen