Kontrollbericht zu Itzehoer Pizza Express, Itzehoe

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Itzehoer Pizza Express
Lindenstraße 44
25524 Itzehoe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten Nonsensbescheiden in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen den Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde. Im Klartext: Die bisherigen Schleswig-Holsteiner Bullshitbescheide sind rechtswidrig.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Itzehoer Pizza Express, Itzehoe [#258168]
Datum
1. September 2022 13:45
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Itzehoer Pizza Express Lindenstraße 44 25524 Itzehoe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten Nonsensbescheiden in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen den Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde. Im Klartext: Die bisherigen Schleswig-Holsteiner Bullshitbescheide sind rechtswidrig.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258168/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Itzehoer Pizza Express, Itzehoe [#258168]
Datum
2. September 2022 08:45
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg vor. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte um Antwort per Briefpost gebeten. Warum antworten Sie mir dennoch per E-…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Itzehoer Pizza Express, Itzehoe [#258168]
Datum
2. September 2022 10:23
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte um Antwort per Briefpost gebeten. Warum antworten Sie mir dennoch per E-Mail? Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258168/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Das postalische Antwortschreiben…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Itzehoer Pizza Express, Itzehoe [#258168]
Datum
2. September 2022 11:59
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Das postalische Antwortschreiben habe ich parallel abgeschickt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Eingangsbestätigung Neu: Jetzt aus dem Farbdrucker mit völlig überflüssigen Farbmarkierungen. Was für eine weiter…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. September 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Neu: Jetzt aus dem Farbdrucker mit völlig überflüssigen Farbmarkierungen. Was für eine weitere unnötige Ressourcenverschwendung der anscheinend unfähigen Behörde. Bonus: Briefumschlag im Briefumschlag. Was mag wohl in den Köpfen der Behördenmitarbeitenden vorgehen? Klimakrise? Energiekrise? War da was? Die geballte Inkompetenz zu VIG-Anfragen reicht dem Ministerium augenscheinlich noch nicht. ;-)
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Schleswig-Holsteiner Bullshit-Bescheid mit Verweigerung von Kontrollergebnissen. Die Behördenmitarbeiter*innen sc…
Von
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Schleswig-Holsteiner Bullshit-Bescheid mit Verweigerung von Kontrollergebnissen. Die Behördenmitarbeiter*innen scheinen unter einem Stein zu leben. ;-)
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr geehrte Damen und Herren, g…
An Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
28. September 2022
An
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
PER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 22.09.2022 zu meiner Anfrage Kontrollbericht zu Itzehoer Pizza Express, Itzehoe [#258168] erhebe ich Widerspruch. Begründung: Dass Sie immer noch die von Ihrem augenscheinlich unfähigen, vorgesetzen Ministerium vorformulierten Schleswig-Holsteiner "Bescheide" versenden, ist erstaunlich. Zumal ich Sie bereits in meinem Antrag darauf hingewiesen habe: "Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten Nonsensbescheiden in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen den Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde. Im Klartext: Die bisherigen Schleswig-Holsteiner Bullshitbescheide sind rechtswidrig." Die in meinen bisherigen Widersprüchen formulierten Argumente bleiben weiterhin gültig. Ergänzen möchte ich noch, dass Ihre Aussagen zu automatisierten Veröffentlichungen bei FragDenStaat nicht nur falsch, sondern auch noch absurd sind, wenn AUSDRÜCKLICH um eine Antwort per BRIEFPOST gebeten wurde. Bitte erläutern Sie mir auch noch, wie folgende blödsinnige Formulierung zu verstehen ist: "Die Datenschutzerklärung des Portals befand sich zum Zeitpunkt der Auswertung auf dem Stand des 14.01.2018 und enthielt infolge dessen keinerlei Hinweise auf die seit dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutzgrundverordnung. Damit wurden und werden sämtliche Antragstellerinnen und Antragsteller fehlerhaft für die Verarbeitung ihrer personenbezogen Daten aufgeklärt." Warum sollte FragDenStaat bereits am 14.01.2018 die erst AB dem 25.05.2018 anzuwendenden Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung geben? Ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PRIVATE ANFRAGE PER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt …
An Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
28. September 2022
An
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
PRIVATE ANFRAGE PER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Itzehoer Pizza Express Lindenstraße 44 25524 Itzehoe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nonsens-Auskunft mit Kontrollterminen, Kontrollergebnisse verweigert.
Von
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Nonsens-Auskunft mit Kontrollterminen, Kontrollergebnisse verweigert.
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung des Widerspruchs
Von
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung des Widerspruchs
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid auf Fax-Anfrage Die Behörde nimmt immer noch keinen Abstand von ihrer dämlichen Zweiteilung bei VIG-Anfr…
Von
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid auf Fax-Anfrage Die Behörde nimmt immer noch keinen Abstand von ihrer dämlichen Zweiteilung bei VIG-Anfragen: 1. Anfragen über FragDenStaat werden mit rechtswidrigem Ministeriumsgeschwurbel abgelehnt. 2. Private Anfragen werden beantwortet. Das finde ich schon ein bisschen schizophren. Barschel-Land halt. ;-)

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Auskunft auf private Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax. Die Auskunft wurde – mit (teilweiser) Gewährung der angefo…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-1116-auskunft-fax-anfrage-pub.pdf
6,3 MB
Auskunft auf private Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax. Die Auskunft wurde – mit (teilweiser) Gewährung der angeforderten Informationen – nach Wiederholung meiner Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax erteilt. Wie die Behörde mit ihren ablehnenden Bescheiden zu Anfragen über FragDenStaat deutlich macht, möchte sie dort keine Kontrollberichte veröffentlicht sehen. Diesen Wunsch respektiere ich selbstverständlich, da ich noch viele weitere Anfragen an diese Behörde plane. Auch wenn das Steuergeldverschwendung ist: Bitte stellt selbst eine Anfrage zu diesem Betrieb. Da die Anfrage über FdS abgelehnt wurde und somit eine völlig überflüssige weitere Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax erforderlich war, belasse ich den Status auf "Anfrage abgelehnt". Ein "Anfrage teilweise erfolgreich" würde bei einer Suche veröffentlichte Kontrollberichte suggerieren.