Kontrollbericht zu Izmir Imbiss, Uffenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Izmir Imbiss
Friedrich-Ebert-Straße 18
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Izmir Imbiss, Uffenheim [#160396]
Datum
28. Juli 2019 12:22
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Izmir Imbiss Friedrich-Ebert-Straße 18 97215 Uffenheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrages wird bestätigt. Eine Nachricht erhalten Sie auf dem Postw…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Izmir Imbiss, Uffenheim [#160396]
Datum
12. August 2019 14:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrages wird bestätigt. Eine Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 28.08.2019
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 28.08.2019
Datum
12. August 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
587,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 28.08.2019 [#160396] Sehr geehrteAntragstell…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 28.08.2019 [#160396]
Datum
14. August 2019 17:18
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meinen Widerspruch der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift ziehe ich zurück und erlaube Ihnen, diese Daten dem Unternehmen mitzuteilen, jedoch nur wenn dieses die Daten nachfragt. Mir ist dennoch unklar, wie eine erfolgreiche Beantwortung meiner VIG-Anfrage vom 31.07.2019 an Sie über ein anderes Unternehmen möglich ist, obwohl diese ebenfalls einen Widerspruch der Weitergabe der Daten enthielt, die Bearbeitung dieses Antrages jedoch nicht. Ich bitte um Wiederaufnahme des Antrages und um Klärung, warum nur in dieser Anfrage mein Widerspruch die Auskunft unmöglich macht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der von Ihnen gestellten Anfrage haben Sie, entgegen der zweiten (hier wurde der…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Izmir Imbiss, Uffenheim [#160396]
Datum
20. August 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der von Ihnen gestellten Anfrage haben Sie, entgegen der zweiten (hier wurde der Weitergabe zugestimmt, falls der Betroffene danach fragt), ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten Dritte widersprochen (vgl. unten). Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag auf Informationsgewährung über Izmir Imbiss, Friedrich-Ebert-Str. 18, 97215 Uffenheim
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag auf Informationsgewährung über Izmir Imbiss, Friedrich-Ebert-Str. 18, 97215 Uffenheim
Datum
21. August 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
603,1 KB
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde bearbeitet und dem Grunde nach stattgegeben. Eine Nachricht erhalte…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Izmir Imbiss, Uffenheim [#160396]
Datum
9. September 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde bearbeitet und dem Grunde nach stattgegeben. Eine Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
9. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bearbeitet und entschieden. Eine entsprechende Nachricht mit der…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Izmir Imbiss, Uffenheim [#160396]
Datum
25. September 2019 11:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bearbeitet und entschieden. Eine entsprechende Nachricht mit der gewünschten Informationsgewährung erhalten Sie auf dem Postweg. Die Anfrage ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
964,7 KB

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