Kontrollbericht zu Johann Schmidt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Johann Schmidt
Heideweg 15
25336 Klein Nordende

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Olaf Dronke
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Olaf Dronke
Betreff
Kontrollbericht zu Johann Schmidt [#206469]
Datum
15. Dezember 2020 16:33
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Johann Schmidt Heideweg 15 25336 Klein Nordende 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Dronke Anfragenr: 206469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206469/ Postanschrift Olaf Dronke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Dronke
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Dronke, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Leb…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Johann Schmidt [#206469]
Datum
16. Dezember 2020 16:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrter Herr Dronke, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Pinneberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_Vig_Wsp.html Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem VIG Bezug: Mein Bescheid vom 21.12.2020 Aktenzeichen: 22-1-211 D07 #206469 Sehr ge…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
13. Januar 2021 10:41
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Bezug: Mein Bescheid vom 21.12.2020 Aktenzeichen: 22-1-211 D07 #206469 Sehr geehrter Herr Dronke, entsprechend meines Bescheides vom 21.12.2020 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Johann Schmidt, Heideweg 15 in 25336, Klein Nordende": Die letzten amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 10.07.2020 und am 04.11.2020 statt. Mit freundlichen Grüßen