Kontrollbericht zu Joli, Reutlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Joli - Restaurant, Lounge & Bar
Rathausstraße 11
72764 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 09.02.2017
Verstoß:
- Handwaschbecken wird zum Auftauen benutzt
- Kühlschublade: Gefäß auf Fleisch abgestellt
- Arbeitsbrett verschlissen
- Kühlzelle: Lebensmittel teils nicht abgepackt, Ventilator verstaubt
- TK-Truhe/Eis: offene Behälter, vertrocknetes Restfleisch
- Theke: Dichtungen verschlissen
- Saftflaschen über Nacht offen gelagert
Maßnahme:
- Mündliche Belehrung
- Mängel-/Kontrollbericht, geringfügige Mängel

Kontrolle am 27.11.2018 ohne Verstoß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Joli, Reutlingen [#148498]
Datum
4. Juni 2019 17:37
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Joli - Restaurant, Lounge & Bar Rathausstraße 11 72764 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, weitere Hinweise, Ankündigung von postalischer Antwort "aus Datenschu…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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581,4 KB
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, weitere Hinweise, Ankündigung von postalischer Antwort "aus Datenschutzgründen"
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auksunft Kontrolle am 09.02.2017 Verstoß: - Handwaschbecken wird zum Auftauen benutzt - Kühlschublade: Gefäß auf F…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auksunft
Datum
18. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
673,0 KB
Kontrolle am 09.02.2017 Verstoß: - Handwaschbecken wird zum Auftauen benutzt - Kühlschublade: Gefäß auf Fleisch abgestellt - Arbeitsbrett verschlissen - Kühlzelle: Lebensmittel teils nicht abgepackt, Ventilator verstaubt - TK-Truhe/Eis: offene Behälter, vertrocknetes Restfleisch - Theke: Dichtungen verschlissen - Saftflaschen über Nacht offen gelagert Maßnahme: - Mündliche Belehrung - Mängel-/Kontrollbericht, geringfügige Mängel Kontrolle am 27.11.2018 ohne Verstoß

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 T…
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755,4 KB
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.