Kontrollbericht zu Kalimera, Haar

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kalimera
Zunftstraße 1
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Daniel Habeker
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt München Details
Von
Daniel Habeker
Betreff
Kontrollbericht zu Kalimera, Haar [#246431]
Datum
16. April 2022 15:43
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kalimera Zunftstraße 1 85540 Haar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Daniel Habeker Anfragenr: 246431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246431/ Postanschrift Daniel Habeker << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationserteilung nach de…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kalimera, Haar [#246431]
Datum
25. April 2022 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Wir weisen darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht zu. Im Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: „Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.“ Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Wir bitten Sie dem Landratsamt München bis spätestens 27.04.2022 Ihre Entscheidung hierüber mitzuteilen. Desweiteren ist Ihr Antrag unvollständig, da nicht die vollständige Anschrift (fehlende Wohnortangabe) angegeben wurde. Wir bitten Sie auch hierzu bis spätestens 27.04.2022 um Mitteilung, da sonst Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Habeker
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Anschrift Lorenz-Huber - Str 19a << Adresse entfernt >>
An Landratsamt München Details
Von
Daniel Habeker
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kalimera, Haar [#246431]
Datum
25. April 2022 09:33
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Anschrift Lorenz-Huber - Str 19a << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Daniel Habeker Anfragenr: 246431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246431/ Postanschrift Daniel Habeker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für die Mitteilung Ihrer vollständigen Adresse. Wie bereits in der v…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Kalimera, Haar [#246431]
Datum
25. April 2022 14:20
Status
Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für die Mitteilung Ihrer vollständigen Adresse. Wie bereits in der vorangegangenen Mail erläutert, weisen wir Sie darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht zu. In Ihrem Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: „Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.“ Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Wir bitten Sie dem Landratsamt München bis spätestens 27.04.2022 Ihre Entscheidung hierüber mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen