Kontrollbericht zu Kantine, Magazinstraße, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kantine
Magazinstraße 15
10179 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Kantine, Magazinstraße, Berlin [#129826]
Datum
10. April 2019 14:13
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Widerspruch gegen Einsicht

Wahrscheinlich hat die Behörde Ihnen nur Akteneinsicht angeboten, obwohl Sie die Übersendung der Kontrollberichte beantragt hatten. Das ist rechtswidrig! Sie können unsere Widerspruchs-Vorlage nutzen und per Post an die Behörde senden.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kantine Magazinstraße 15 10179 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags am 10.04…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
26. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags am 10.04.2019, auf Zugang zu den bei uns vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb. Wir prüfen derzeit Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG und möchten Sie hiermit auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1. Aufgrund der Tatsache, dass Sie Ihren Antrag über die Internetplattform "Topf Secret" gestellt haben, vermuten wir, dass eine Veröffentlichung der von Ihnen beantragten Unterlagen auf der Internetplattform bezweckt wird. Diese Vermutung ergibt sich insbesondere aus der Zielsetzung der Plattform, die nach Durchsicht des Inhalts deutlich wird. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bewertung die durch die Plattform zu einem etwaigen Veröffentlichungsrecht vertreten wird (siehe unter https://www.foodwatch.org/de/informieren/topf-secret/fragenund- antworten/: Fragen und Antworten bei Frage: "Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden?") nicht zutreffend ist. Das VIG sieht nämlich ein Veröffentlichungsrecht der Antragsteller gerade nicht vor. Wir möchten Sie daher vorsorglich, für den Fall einer Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen, darauf hinweisen, dass Ihnen die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer weiterer Verwendung der Informationen selbst obliegt. 2. Sie widersprechen im Rahmen Ihres Antrages weiterhin ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Ihren Widerspruch können wir nicht ausnahmslos gelten Verkehrsverbindungen Verkehrsverbindungen Bankverbindungen Beusselstr. 44 n-q: Rathaus Mitte, Kari-Marx-AIIee 31. S-Bahn: S 42 I S 41 (Beusselstr) U-Bahn: U5, Bhf Schillingstr. I BAN: DE42 1001 0010 0650 5301 02 BIC: PBNKDEFFXXX Postbank Berlin Bus: TXL, 106, 123 M 13, 50 Bus: 142, 200 (Mollstr./Ot!o-Braun Straße) Tram M5, M6, MB (Büschingstraße) I BAN: DE75 1005 0000 0063 6080 06 Kein Barrierefreier Zugang M4, M5, M6, MB (Mollstr./Otto-Braun-Str.) BIC: BELADEBEXXX Sparkasse Berlin Barriefreier Zugang - 2- lassen. Nach Art. 21 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) steht Ihnen zwar grundsätzlich ein solches Recht zu, jedoch gilt dieses nicht für alle Verarbeitungszwecke des Art. 6 DS-GVO. So sind Art. 6 Abs. 1 lit. a bis d DS-GVO von einem uneingeschränkten Widerspruchsrecht ausdrücklich ausgenommen, darunter auch der hier einschlägige Verarbeiungszweck des Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO - namentlich die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt. Nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG legt die zuständige Stelle auf Nachfrage des Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers offen. Bei Nachfrage des Dritten im Beteiligungsverfahren nach § 5 Abs. 1 VIG bzw. nach § 5 Abs. 4 S. 2 VIG sind wir daher rechtlich verpflichtet, Ihren Namen und Anschrift, der betreffenden Person mitzuteilen. Hierauf möchten wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen. 3. Eine Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist derzeit mangels der technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendung i. S. d. Art. 32 DS-GVO nicht möglich. Da im jetzigen Verfahrensstadium nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den von Ihnen angeforderten Unterlagen Daten mit zumindest indirektem Personenbezug enthalten sind, ist der postalische Übermittlungsweg aus Datenschutzgründen zu wählen. 4. Vor dem Hintergrund der uns obliegenden Prüfung der Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG gehen wir im Zusammenhang mit dem Ausschlussgrund des§ 3 Abs.1 Nr. 2 lit. a VIG (Ausschluss aufgrund von entgegenstehenden privaten Belangen) davon aus, das Sie an der Offenlegung von personenbezogenen Daten kein Interesse haben, somit eine lnformationsgewährung im Falle der positiven Bescheidung unter Schwärzung dieser Daten an Sie erfolgen wird. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung. 5. Schließlich bitten wir um Verständnis dafür, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrages etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dem VIG - insbesondere § 5 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 - sind wir mindestens dazu verpflichtet, dem betroffenen Dritten vorab unsere Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 VIG). Die von § 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in § 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Zwischennachricht [#129826] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontroll…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zwischennachricht [#129826]
Datum
25. Juli 2019 00:12
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kantine, Magazinstraße, Berlin“ vom 10.04.2019 (#129826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 129826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem o.g. Schreiben (E-Mail) weisen Sie darauf hin, dass die Beantwortun…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
26. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem o.g. Schreiben (E-Mail) weisen Sie darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz nicht in der vorgesehenen Frist erfolgt ist und teilen mit, Untätigkeitsklage zu erheben. Hierzu folgende Anmerkungen: Über die Plattform "FragDenStaat" ist eine erhebliche Zahl an Anfragen u.a. an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Mitte von Berlin gerichtet worden. Darüber wurden Sie bereits im Rahmen einer ersten Eingangsbestätigung vom 29.01.2019 informiert. Gleichzeitig wurden Sie gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen, da bereits zu diesem Zeitpunkt eine längere Bearbeitungszeit in Aussicht gestellt werden musste. Ihr zwischenzeitlich erfolgter Hinweis auf Überschreitung der Bearbeitungsfrist wurde vor diesem Hintergrund zur Kenntnis genommen, kann jedoch nicht zu einer schnelleren Bearbeitung Ihres Antrages führen. Mit Schreiben vom 20.05.2019 wurde Ihnen ein Zwischenbescheid übersandt, in dem u.a. nochmals auf die Überschreitung der Bearbeitungsfrist hingewiesen wurde. Ich bitte um Verständnis, dass die Antragsflut nicht zügiger beschieden werden kann. Gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 des VIG ist ein Antrag auf Auskunft nach dem VIG abzulehnen, soweit durch die Bearbeitung des Antrages die ordnungsgemäße Erfüllung der Ausgaben der Behörde beeinträchtigt würde. Diese Regelung implementiert, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde über der Beantwortung von Anfragen nach dem VIG steht. ln meinem Bestreben, die Auskunftsersuchen mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten, ist jedoch bei den vorhandenen Personalkapazitäten eine schnellere Beantwortung der zahlreichen Bürgeranfragen nach dem VIG nicht möglich und würde den Dienstbetrieb gefährden. Darüber hinaus bin ich gehalten, die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Auskunftsersuchen nach dem VIG zu beachten und das behördliche Handeln aktuell anzupassen. ln diesem Zusammenhang verweise ich auf das aktuelle Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichts vom 12.06.2019 (AN 14 K 19.00773). Weiterhin führt die notwendige Einbeziehung weiterer Stellen, wie Rechtsamt und bezirklicher Datenschutzbeauftragter, zu zusätzlichen Verzögerungen. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Zwischennachricht Antwort verzögert sich
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
27. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Antwort verzögert sich
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem o.g. Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
27. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem o.g. Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Zugang zu den bei uns vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb, wurden Sie bereits darüber informiert, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, da eine Vielzahl von ähnlichen Anträgen eingegangen ist. Wir sind weiterhin mit der Abarbeitung der Anträge befasst und prüfen Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG. Wir bitten daher nochmals um Geduld, da sich die Bearbeitung- insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung- nochmals mindestens 12-15 Wochen hinziehen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
kantine-schreiben_geschwaerzt.pdf
1,3 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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