Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Karatas Kebap-Haus
Frankfurter Straße 20
61118 Bad Vilbel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Es wurde mir im Veterinäramt Einblick in die letzten zwei Protokolle der Kontrollen des Betriebes gewährt. Es durften keine Bilder oder Kopien erstellt werden.

Ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des Veterinäramtes ergab, dass grundsätzlich alle Lebensmittelverarbeitenden Betriebe in Deutschland i.d.R. jährlich unangekündigt kontrolliert werden. Sollten größere Auffälligkeiten auftreten müssen die Betriebe im schlimmsten Falle schließen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass geöffnete Betriebe die Standards einhalten.
Die Kontrollen stellen immer nur Momentaufnahmen dar und können keine 100 %-ige Sicherheit garantieren.

Unbekannt

  • Datum
    19. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbel [#46270]
Datum
19. Januar 2019 15:57
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Karatas Kebap-Haus Frankfurter Straße 20 61118 Bad Vilbel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbe…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbel [#46270]
Datum
14. Juli 2019 18:11
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbel“ vom 19.01.2019 (#46270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbe…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbel [#46270]
Datum
17. August 2019 13:42
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Karatas Kebap-Haus, Bad Vilbel“ vom 19.01.2019 (#46270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Auf Ihre postalische Nachricht vom 14.02.2019 habe ich Ihnen mit meinem Schreiben vom 17.02.2019 geantwortet und um weitere Bearbeitung trotz möglicher Weitergabe meiner Daten gebeten. Dies ist mittlerweile ein halbes Jahr her. Bitte teilen Sie mir mit, welchen Hinderungsgrund es momentan gibt, die entsprechende Auskunft zu erteilen. Leider ist die Gesetzgebeung in Deutschland noch nicht so weit wie in skandinavischen Ländern, in denen zum Teil die Ergebnisse der letzten Betriebskontrolle einfach verständlich im Betrieb ausgehängt wird, sodass der umständliche Weg über eine schriftliche Anfrage über Ihre Behörde erfolgen muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>