Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Käs Eck
Am Anger 5
87538 Fischen im Allgäu

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei den letzten beiden Betriebsüberprüfung am 26.04.2019 und 02.11.2017 kam es zu Beanstandungen.

Details siehe Anhang: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrol…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu [#165576]
Datum
30. August 2019 17:55
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Käs Eck Am Anger 5 87538 Fischen im Allgäu 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu“ v…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu [#165576]
Datum
1. Oktober 2019 16:59
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu“ vom 30.08.2019 (#165576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu“ v…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu [#165576]
Datum
30. März 2020 11:24
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu“ vom 30.08.2019 (#165576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165576 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu“ v…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu [#165576]
Datum
5. April 2020 19:49
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Käs Eck, Fischen im Allgäu“ vom 30.08.2019 (#165576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165576
Landratsamt Oberallgäu
Ihr Antrag auf Informationsgewahrung nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Käse Eck, Fischen im Allgau Aktenzeic…
Von
Landratsamt Oberallgäu
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationsgewahrung nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Käse Eck, Fischen im Allgau
Datum
30. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
544,9 KB
Aktenzeichen SG 34- Sehr Antragsteller/in bei der Durchsicht der Akten haben wir festgestellt, dass Ihr o.g. Antrag leider noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie noch Interesse an der Weiterbearbeitung haben und bitten die verspätete Bearbeitung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Januar 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationsgewahrung nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Käse Eck, Fischen im Allgau [#165…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationsgewahrung nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Käse Eck, Fischen im Allgau [#165576]
Datum
12. Januar 2021 22:23
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: SG 34- Mein Zeichen: #165576 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.12.2020. Ich habe weiterhin Interesse an der Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165576/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Oberallgäu
Voilzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezögerien Verbraucherinformation (VIG)}: Antrag auf Informat…
Von
Landratsamt Oberallgäu
Via
Briefpost
Betreff
Voilzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezögerien Verbraucherinformation (VIG)}: Antrag auf Informationsgewährung vom 30.08.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes „Fischinger Käse E
Datum
12. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
Das Landratsamt Oberallgäu erlässt folgenden Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form: a) Bekanntgabe der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. b) Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermit- telgesetzbuches (LFGB), der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. Die Information wird 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an den betroffenen Dritten in Schriftform bekannt gegeben, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Hinweise: Falls im Rahmen der Informationsgewährung Kontrollberichte herausgegeben werden, werden die personenbezogenen Daten, die nicht die Lebensmittelunternehmer/innen direkt betreffen, geschwärzt (Kontrollpersonal, Betriebspersonal etc.). Zudem werden alle Inhalte, die nicht dem Anwendungsbereich des VIG unterliegen, ebenfalls geschwärzt. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Gründe: 1. Der Antragsteller stellte am 30.08.2019 per E-Mail einen Antrag auf Informationsgewährung gemäß § 4 Absatz 1, § 2 Absatz 1 VIG. Der Antragsteller begehrt folgende Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Be- trieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „‚schwerwiegend“).“ Dem betroffenen Betrieb, dessen rechtliches Interesse durch den Ausgang des VIG-Verfahrens berührt werden konnte, wurde schriftlich Gelegenheit gegeben, sich zu der geplanten Herausgabe der erbetenen Informationen zu äußern. Der Betroffene hat sich nicht geäußert. Das Landratsamt Oberallgäu ist gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) sowie § 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 VIG und Art. 3 Abs. 2 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutz- gesetzes (GDVG) i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sachlich und örtlich zuständig. Die Information wird gemäß 5 4 Absatz 1 Satz 1 VIG antragsgemäß erteilt. Die E-Mail vom 30.08.2019 stellt einen Antrag gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 VIG dar. Der Antrag ist hinreichend bestimmt. Es ist ein Antrag auf Informationsgewährung gemäß 8 4 Absatz 1, § 2 Absatz 1 VIG bezüglich den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sowie auf Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte im Falle von Beanstandungen für den o.g. Betrieb. Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationsgewährung betroffen. Deshalb wurde dem betroffenen Dritten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, 2 VIG Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Informationsherausgabe zu äußern. Der Betrieb äußerte sich lediglich dahingehend, dass der Name des Antragstellers erfragt wurde. Ausschluss- oder Beschränkungsgründe greifen im vorliegenden Fall nicht. Der betroffene Lebensmittelunternehmer erhält eine Ausfertigung dieses Bescheides und kann ge- gen diesen Bescheid Klage erheben. Gemäß § 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in. den in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Der Informationszugang darf erst er- folgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein 2-3- ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. Dieser Bescheid und die Informationsgewährung ergehen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 VIG kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a. Schriftlich oder zur Niederschrift: Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle er- hoben werden. Die Anschrift lautet: Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg b. Elektronisch: Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeich- nen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Nie- derschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

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Landratsamt Oberallgäu
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Sehr Antragsteller/in
Von
Landratsamt Oberallgäu
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Datum
22. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Sehr Antragsteller/in wie mit Bescheid vom 12.03.2021 mitgeteilt, erhalten Sie in der Anlage die beantragten Informationen zu 0.9. Betrieb. 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden? Die letzten beiden Betriebsüberprüfungen haben am 26.04.2019 und 02.11.2017 stattgefunden. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Es kam bei der Betriebsüberprüfung am 26.04.2019 und 02.11.2017 zu Beanstandungen (siehe Kontrollberichtein der Anlage). Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass, falls im Rahmen der Informationsgewährung Kontrollberichte herausgegeben werden, die personenbezogenen Daten, die nicht die Lebensmittelunternehmer/innen direkt betreffen, geschwärzt (Kontrollpersonal, Betriebspersonal etc.). werden. Zudem werden alle Inhalte, die nicht dem Anwendungsbereich des VIG unterliegen, ebenfalls geschwärzt. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Mit freundlichen Grüße