Kontrollbericht zu Katjusha`s Foodwerk, Dortmund

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Katjusha`s Foodwerk
Hochofenstraße 46
44263 Dortmund

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Katjusha`s Foodwerk, Dortmund [#245908]
Datum
8. April 2022 16:57
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Katjusha`s Foodwerk Hochofenstraße 46 44263 Dortmund 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245908/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir eingegangen. Ich we…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Katjusha`s Foodwerk, Dortmund [#245908]
Datum
19. April 2022 15:22
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen müssen vom vorhandenen Personal zusätzlich zu den Kernaufgaben der Behörde geprüft und beschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bereits jetzt möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragsteller in dem von Ihnen ausgelösten Verwaltungsverfahren Beteiligtenstatus haben und somit im Falle eines Rechtsstreits durch das Verwaltungsgericht (hier zuständig: VG Gelsenkirchen) beigeladen werden können. Dass die von Anträgen nach dem VIG betroffenen Unternehmen zur Abwendung der Herausgabe von Kontrollergebnissen Rechtsmittel einlegen, kommt regelmäßig vor. Sollten Sie vor diesem Hintergrund keine Weiterbearbeitung Ihres Antrags wünschen, teilen Sie mir dies bitte so schnell wie möglich mit. Auch eine etwaige Rücknahme des Antrags aus sonstigen Gründen (diese müssen nicht angegeben werden) bitte ich schnellst- möglich mitzuteilen. Antragsrücknahmen sind direkt und explizit gegenüber der Behörde zu erklären; es reicht nicht aus, lediglich auf einer Internetplattform -ist der Antrag über diese erfolgt- den Antragsstatus auf "Anfrage wurde zurückgezogen" zu setzen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid mit der beantragten Auskunft in der o.g. Sache wurde heute …
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Katjusha`s Foodwerk, Dortmund [#245908]
Datum
7. Juni 2022 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid mit der beantragten Auskunft in der o.g. Sache wurde heute zur Post gegeben. Ihr weiterer Antrag #245910 (Backwerk) kann morgen, 08.06.2022, beschieden werden und wird Ihnen sodann zugesandt. Leider werden die Posteingänge bei Ihnen wenige Tage nach Ablauf der gesetzlichen Beantwortungsfrist erfolgen, da die Bearbeitung Ihrer Anträge, die im April während meiner urlaubsbedingten Abwesenheit hier eingingen, nur verzögert aufgenommen werden konnte. Dafür bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen