Kontrollbericht zu Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG
Grundäckerstraße 20
74078 Heilbronn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG [#207517]
Datum
30. Dezember 2020 16:46
An
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG Grundäckerstraße 20 74078 Heilbronn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207517/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Heilbronn, den 12.01.2021 Az. 32.2/fr-39.54.7-VIG002/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Ant…
Von
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG [#207517]
Datum
12. Januar 2021 13:43
Status
Warte auf Antwort
Heilbronn, den 12.01.2021 Az. 32.2/fr-39.54.7-VIG002/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 30.12.2020. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung
geschwärzt
679,0 KB
Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG [#207517]
Datum
8. Februar 2021 17:16
An
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207517/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid
geschwärzt
3,6 MB
Bescheid
Verwaltungsgericht Stuttgart
Beiladungsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart. Bestandteil sind u. a. der Antrag des Betriebes auf vorlä…
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Beiladungsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart. Bestandteil sind u. a. der Antrag des Betriebes auf vorläufigen Rechtschutz gegen die Informationsgewährung nach dem VIG. Verfahrensbevollmächtigte sind KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach. Als Begründung dienen u. a. Falschbehauptungen bzw. irreführende Aussagen bezüglich Topf Secret. Der Betrieb betrachtet die Bekanntmachung unzureichender Lebensmittelhygiene als Verletzung seiner informationellen Selbstbestimmung. Seine Berufsfreiheit sieht er gefährdet. Er findet sich ungerecht beurteilt. "Beanstandungen" bei Lebensmittelkontrollen seien dem subjektiven "Hygieneempfinden" der amtlichen Kontrollpersonen geschuldet. VerbraucherInnen seinen grundsätzlich nicht in der Lage, dokumentierte Mängel bei der Lebenmittelhygiene zu berurteilen. Der Betrieb sieht sich als Opfer eines Feldzuges gegen Betriebe der Fleischwirtschaft. Angeblich lägen bei Informationsgewährung Verstöße gegen diverse Artikel des Grundgesetzes vor (u. a. das Demokratieprinzip aus Art. 20 GG). Soll in der Klage ein Supergrundrecht auf mangelhafte, nichtöffentliche Lebensmittelhygiene konstruiert werden? Da könnte mensch sich als als VerbraucherIn fragen: Warum nutzt der Betrieb seine Ressourcen nicht, um das subjektive "Hygieneempfinden" der amtlichen Kontrollpersonen zu befriedigen? Widerspruch und Klage wären dann vielleicht nicht erforderlich.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Verwaltungsrechtssache vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Schriftsatz zur Kenntnisnahme: Antrag des Betriebes …
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04-antrag-auf-gewahrung-vorlaufigen-rechtsschutzes_pub.pdf
9,1 MB
Verwaltungsrechtssache vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Schriftsatz zur Kenntnisnahme: Antrag des Betriebes auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Inhaltlich identisch mit Antrag vom 1. April 2021.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Schriftsätze zur Kenntnisnahme: Streitwertbestimmung u. Vollmacht
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
05-streitwertbestimmung-u-vollmacht_pub.pdf
3,1 MB
Schriftsätze zur Kenntnisnahme: Streitwertbestimmung u. Vollmacht
Verwaltungsgericht Stuttgart
Schriftsatz zur Kenntnisnahme: Erwiderung der Stadt Heilbonn Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz soll kostenp…
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
06-erwiderung-der-stadt-heilbonn_pub.pdf
4,4 MB
Schriftsatz zur Kenntnisnahme: Erwiderung der Stadt Heilbonn Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz soll kostenpflichtig abgewiesen werden. Er ist unbegründet, der angefochtene Bescheid rechtsgültig. Der Vergleich aufeinanderfolgender Kontrollen ist wichtig, damit Verbraucher die Beseitigung sowie eine Zu- oder Abnahme von Verstößen feststellen können. Die Herausgabe der beantragten Informationen und eine Veröffentlichung entsprechen der ausdrücklichen Zielsetzung des §1 VIG. Mögliche negative Öffentlichkeitsinformationen hat das klagende Unternehmen durch sein rechtswiedriges Verhalten selbst veranlasst. Die Herausgabe der Informationen ist angemessen. Die irreversible Information, auch der Öffentlichkeit, ist Sinn und Zweck von § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG und bindet Verwaltung und Rechtsprechung. Eine kampagnenartige Weiterverwendung der Informationen ist im VIG angelegt und entspricht gerade dessen Zielsetzung. Das VIG steht mit Unionsrecht im Einklang. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Grundrecht der Berufsfreiheit vermittelt kein Recht des Unternehmens auf eine Darstellung nach Wunsch. Das Vollzugsinteresse überwiegt das Aussetzungsinteresse des antragstellenden Unternehmens. Entscheidend ist das Verbraucherinteresse an einer zügigen, transparenten und verbraucherfreundlichen Behördenentscheidung. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist anzulehnen.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Ablehnung des Antrags des Betriebes auf vorläufigen Rechtsschutz. An Deutlichkeit kaum zu übertreffen.
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung des Antrags des Betriebes auf vorläufigen Rechtsschutz. An Deutlichkeit kaum zu übertreffen.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Information über Beschwerdeeinlegung des Betriebes.
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Information über Beschwerdeeinlegung des Betriebes.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschwerdeschrift des Betriebes (vertreten durch KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) g…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Beschwerdeschrift des Betriebes (vertreten durch KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) gegen Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz. Begründung erfolgt mit gesondertem Schriftsatz.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Die vom klagenden Betrieb beauftragte Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) gib…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Die vom klagenden Betrieb beauftragte Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) gibt vermeintlich alles, um das "Supergrundrecht" der Heilbronner "Lebensmittelhygienetaliban" auf Missachtung geltender Rechtsvorschriften zur Lebensmittelhygiene zu verteidigen und Verbraucher vor evtl. ekelerregenden "Kontrollberichten" zu schützen. ;-) Ultrakurzzusammenfassung der 16 Seiten: Der Antrag auf Auskunft stütze sich auf einen vermeintlichen Anspruch nach § 2 Abs. 1 VIG. Es handele sich nicht um eine "reguläre" Antragstellung, weil über eine von "FragDenStaat" zur Verfügung gestellte "Mitmach-Platform" namens "Topf Secret" generiert und erfolgt ... blablabla ... Bescheid rechtswidrig ... blablabla ... öffentliches Interesse irrelevant ... blablabla ... angefragte Informationen fallen nicht unter das VIG, auch wenn "jeder" einen Anspruch darauf hat ... blablabla ... "Abweichungen" ... blablabla ... "Beanstandungen" ... [Copy-and-Paste diverser Google-Suchen?] ... blablabla ... "Vermerk" ... blablabla ... "Besuchsberichte" [Gemeint sind die angeforderten Kontrollberichte; ein schönes Reframing von möglicherweise gravierenden Mängelberichten hin zu Tanztee-Impressionen.] ... blablabla ... [Rumgesülze] ... blablabla ... der angefragte Betrieb hat weder Einfluss darauf, welche Kontrollen duchgeführt werden, welche Kontrollperson die Kontrolle durchführt, welche Bereiche auf welche Parameter untersucht werden noch welche Notizen sich der Kontrolleur macht [Gut so. Danke an die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Heilbronn; diesbezüglich alles richtig gemacht!] ... blablabla ... [noch mehr Rumgesülze] ... "Der Internetauftritt [von FragDenStaat] ist simpel gehalten und barrierefrei ausgestaltet." [Sehr gut, FragDenStaat - Danke dafür! Auch wenn Kaufland sich deshalb deshalb in seinen "Grundrechten" beschränkt sieht.] ... blablabla ... rechtswidrig, mißbräuchlich, nicht angemessen, unverhältnismäßig ... blablabla ... [BUWAHAHAHA] ;-) Kaufland gehört übrigens zur Schwarz-Gruppe. Wie auch LIDL. Ich hoffe, dort ist es mit der Lebensmittelhygiene "besser" bestellt, als beim angefragten Betrieb.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Übersendung eines Schriftsatzes der Stadt Heilbronn mit der Beantragung einer kostenpflichtigen Abweisung der Kauf…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Übersendung eines Schriftsatzes der Stadt Heilbronn mit der Beantragung einer kostenpflichtigen Abweisung der Kaufland-Klage. Unter anderem steht demnach eine Anlage der Klagebegündung gerade nicht im Widerspruch zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, wie von der Klägerin Kaufland (Schwarz Gruppe-Gruppe, LIDL) behauptet. Eine absichtliche Nebelkerze von Kauflands Rechtvertretern oder ein Versehen? Die von Kaufland angegriffene Entscheidung folgt obergerichtlicher Rechtsprechung. Das Informationsinteresse von Verbraucherinnen übersteigt das Interesse der Beschwerdeführerin Kaufland an nichtöffentlichen Verletzungen lebenmittelrechlicher Vorschriften.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Erwiderung der vom klagenden Betrieb beauftragten Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gumm…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Erwiderung der vom klagenden Betrieb beauftragten Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach). Es ist erneut u. a. von "Verstößen" und "festgestellten nicht zulässigen Abweichungen" die Rede. Auch der "Besuchsbericht" als Synonym für einen Kontrollbericht fehlt nicht. Die Anführungszeichen sind im Original vorhanden und sollen festgestellte Verstöße wohl als "Verstöße ;-)" framen, die in einem "Besuchsbericht :-)" "festgestellt <ZWINKER-SMILEY> <LÄCHEL-EMOJI>" wurden. Es folgt viel unterstrichener Fettdruck, um sich über die unrechtmäßige Behandlung des klagenden Betriebes - der Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG, Grundäckerstraße 20, 74078 Heilbronn - durch die Heilbronner Lebensmittelkontrolleurinnen auszulassen. Aus dem Widerspruch geht hervor, dass in einem "Besuchsbericht" vier (im Original unterstrichen) "Verstöße" benannt sind. Unter den gerichtlichen Aktenzeichen 10 S 1748/21 und 10 S 174921 existieren zudem zwei weitere Beschwerdeverfahren zu zwei weiteren unmittelbar zeitlich früher gestellten VIG-Anträgen. Sind vielleicht Klagen gegen die Herausgabe missliebiger Kontrollberichte günstiger als "Besuchsberichte" ohne "Verstöße" bzw. "festgestellte nicht zulässige Abweichungen"? Der klagenden Betrieb möchte in einem "Besuchsbericht" nicht nur festgestellt haben, dass er beispielsweise (!) keine Lebensmittel mit abgelaufendem Verbrauchsdatum verarbeiten darf. Er möchte dazu auch noch die exakte Rechtsnorm erfahren: Das Warum und Weshalb. Autsch. "Hygiene" bei Kaufland: Nur in Anführungszeichen?
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Die vom klagenden Betrieb beauftragte Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) erk…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
13-klagerin-erklart-das-verfahren-fur-erledigt_pub.pdf
1,5 MB
Die vom klagenden Betrieb beauftragte Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) erklärt das Verfahren für erledigt. Begründung: In einem anderen Verfahren sind die mit dieser Anfrage angeforderten Kontrollberichte abhanden gekommen und wurden bei FragDenStaat veröffentlicht. Ich konnte sie dort jedoch nicht auffinden. Wenn jemand die Dokumente entdeckt: Bitte den Link in die Kommentare schreiben. Danke. Als abschließende "Frechheit" wird beantragt, die Kosten des Verfahrens der Beschwerdegegnerin bzw. der Staatskasse aufzuerlegen. Vermutlich ist das nur ein formelhafter Abschluss als "Handlungssimulation" Richtung Klienten. Wer weiß? Soweit mir bekannt, ist dies nicht das erste Verfahren, das die KWG Rechtsanwälte so abschließen. Da stelle ich mir schon folgende Frage: Handelt die Kanzlei im "Interesse" ihrer Klienten oder handelt es sich um ein "Geschäftsmodell" ähnlich des Abmahnunwesens?
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Die Kosten des Verfahrens sollen dem klagenden Betrieb auferlegt werden, weil - der Ausgangsbescheid rechtmäßig w…
Nicht-öffentliche Anhänge:
14-heilbronner-erwiderung-auf-kostenauferlegung_pub.pdf
1,3 MB
Die Kosten des Verfahrens sollen dem klagenden Betrieb auferlegt werden, weil - der Ausgangsbescheid rechtmäßig war - der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz erstinstanzlich breits abgelehnt wurde - die Rechtslage obergerichtlich geklärt ist Bonus: Es gab ja noch ein anderes Verfahren gegen Herausgabe der mit diesem Antrag angeforderten Kontollberichte. Dort hat angeblich der Beigeladenen die Kontrollberichte erlangt und veröffentlicht. Auf diesen Kontrollberichten angebrachte Seitenzahlen deuten auf das VG Stuttgart als Quelle hin.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde, dass die Stadt Heilbronn vor Gericht argumentativ sehr viel besser aufg…
An Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kaufland Fleischwaren Heilbronn GmbH & Co KG [#207517]
Datum
15. September 2021 15:15
An
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde, dass die Stadt Heilbronn vor Gericht argumentativ sehr viel besser aufgestellt war, als die vom klagenden Betrieb beauftragte Kanzlei KWG Rechtsanwälte mit ihrer "Argumentation". Danke dafür. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207517/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Die vom klagenden Betrieb beauftragte Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) ver…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
15-klagerin-zur-kostenauferlegung_pub.pdf
2,0 MB
Die vom klagenden Betrieb beauftragte Kanzlei (KWG Rechtsanwälte, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach) versucht sich an einer Begründung, warum die Verfahrenskosten der Antragsgegnerin oder der Staatskasse auferlegt werden soll. Hauptargument: Der klagende Betrieb hätte im Realitätszweig der Kanzlei das Verfahren ohnehin gewonnen (im Anwaltssprech gestelzter als "mithin obsiegt" formuliert).
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg: Der klagende Betrieb trägt die Kosten des Verfahrens in …
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg: Der klagende Betrieb trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

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Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskünfte zu den Kontrollen am - 05.10.2021 - 03.12.2021 Bei Interesse bitte selbst - idealerweise für die verga…
Nicht-öffentliche Anhänge:
17-auskunft_pub.pdf
1,4 MB
Auskünfte zu den Kontrollen am - 05.10.2021 - 03.12.2021 Bei Interesse bitte selbst - idealerweise für die vergangenen 5 Jahre - anfragen.