Kontrollbericht zu Kaufland, Lüneburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kaufland
Boecklerstraße 7
21339 Lüneburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kaufland, Lüneburg [#44811]
Datum
17. Januar 2019 09:11
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kaufland Boecklerstraße 7 21339 Lüneburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestäti…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung
Datum
17. Januar 2019 09:56
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 17.01.2019. Ich werde den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu gebe ich Ihnen innerhalb einer Woche die Gelegenheit. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG beantworten kann und die Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte teilen Sie mir noch innerhalb einer Woche mit, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Wenn Sie Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#44811] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#44811]
Datum
22. Januar 2019 22:11
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Zu Ihren Fragen: 1) Zu Ziffer 1 reichen mit die Routinekontrollen. 2) Ich habe der Weitergabe meiner Daten widersprochen weil ich keinen Grund darin sehe, dem genannten Betrieb diese offenzulegen. Die Kontrollen sollten unabhängig von meiner Anfrage stattfinden und somit ist kein Zusammenhang zwischen meinen Daten und der Kontrolle des Betriebes ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antwort: AW: Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#44811] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#44811]
Datum
23. Januar 2019 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Kontrollarten

Die Behörde fragt Sie offenbar, ob Sie sämtliche Kontrollberichte anfragen möchten.

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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO gegen die Datenweitergabe ist weiterhin unbegründet. Ein Widerspruchsgrund, der sich aus Ihrer besonderen Situation ergibt, haben Sie nicht vorgetragen. Der Betreiber hat einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe der Daten, wenn er diese bei mir nachfragt. Dies ist bisher nicht geschehen. Ein Zusammenhang zwischen Anträgen nach dem VIG und der Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Landkreis Lüneburg besteht nicht. Zwischen den Kontrollen und Ihren Daten besteht ebenfalls kein Zusammenhang. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#44811] Sehr geehrt<<…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#44811]
Datum
23. Januar 2019 09:19
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wenn es denn dem Gesamtprozess dienlich ist, bitte geben Sie meine Daten auf Nachfrage an das betroffene Unternehmen. Es erschließt sich mir zwar immer noch nicht, was der Sinn ist, aber wenn drauf bestanden wird, dann muss es wohl so sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
393,5 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
kaufland-lg-bericht.pdf
162,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Übersicht der bei der Kontrolle vom 08…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Kaufland, Lüneburg [#44811]
Datum
20. Februar 2019 16:41
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Übersicht der bei der Kontrolle vom 08.03.2018 festgestellten Beanstandungen geht Ihnen in den nächsten Tagen postalisch zu. Die festgestellten Mängel sind lebensmittelrechtlich als nicht schwerwiegend einzustufen und wurden vom Betrieb abgestellt. Vorhergehende Routinekontrolle liegt länger als 5 Jahre zurück (kein Anspruch auf Informationen gem. § 3 Ziffer 1 e VIG). Mit freundlichen Grüßen