Kontrollbericht zu Kauzenburg, Bad Kreuznach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kauzenburg
Auf dem Kauzenberg 1
55545 Bad Kreuznach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kauzenburg, Bad Kreuznach [#45930]
Datum
18. Januar 2019 17:07
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kauzenburg Auf dem Kauzenberg 1 55545 Bad Kreuznach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2019. Da das zur Entscheidung über Ihren Antra…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Betreff
Kontrollbericht zu Kauzenburg, Bad Kreuznach [#45930]
Datum
29. Januar 2019 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2019. Da das zur Entscheidung über Ihren Antrag erforderliche Verwaltungsverfahren auf dem Postweg durchgeführt werden soll, bitten wir Sie, uns bis spätestens 04. Februar 2019 Ihre vollständige Wohnanschrift mitzuteilen. Sodann erhalten Sie eine weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben den Termin zur Angabe Ihrer vollständigen Wohnanschrift fruchtlos verstreic…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Betreff
Kontrollbericht zu Kauzenburg, Bad Kreuznach [#45930]
Datum
7. Februar 2019 09:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben den Termin zur Angabe Ihrer vollständigen Wohnanschrift fruchtlos verstreichen lassen. Wir gehen aus diesem Grunde davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihrer Anfrage besteht. Mit freundlichen Grüßen