Kontrollbericht zu K'Bap, Oberhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
K'Bap
Marktstraße 74, Oberhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu K'Bap, Oberhausen [#37157]
Datum
14. Januar 2019 17:46
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: K'Bap Marktstraße 74, Oberhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157) Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbrauche…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157)
Datum
29. Januar 2019 11:08
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG -). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157) [#37157] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihei…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157) [#37157]
Datum
29. Juli 2019 16:20
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu K'Bap, Oberhausen“ vom 14.01.2019 (#37157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 136 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157) Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbrauche…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157)
Datum
30. Juli 2019 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben per Email vom 29.07.2019. Hiermit informiere ich Sie wie folgt über den Stand Ihrer Anfrage: Mit Schreiben vom 11.03.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihrem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz statt gegeben habe. Ich habe Ihnen außerdem mitgeteilt, dass ich Ihnen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 5 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 6 Abs. 1 VIG 14 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung gegenüber dem Dritten die gewünschten Auskünfte schriftlich erteilen werde. Mit Schreiben vom 08.04.2019 habe ich Ihnen die gewünschten Auskünfte erteilt und die entsprechenden Kontrollblätter herausgegeben. Beide Schreiben habe ich an die von Ihnen angegebene Anschrift << Adresse entfernt >> gesandt. Diese sind auch nicht wieder nach hier zurück gekommen. Somit habe ich nicht die Frist um mittlerweile 136 Tage überschritten, sondern Ihnen die Auskünfte fristgemäß erteilt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157) [#37157] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte zu entschuldige…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu K´Bap, Oberhausen (#37157) [#37157]
Datum
30. Juli 2019 15:16
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte zu entschuldigen, dass Ihre Post mich nicht erreichte. Es ist nicht auszuschließen, das Ihr Brief zwischen die Vielzahl an Werbung rutschte und vielleicht mit dem ganzen "Spam" entsorgt wurde. Wenn es Ihnen keine großen Umstände bereitet, würde ich mich über eine Kopie sehr freuen, gerne als Email an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>