Kontrollbericht zu Khan, Darmstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Khan
Goebelstr. 21
64293 Darmstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Khan, Darmstadt [#36343]
Datum
14. Januar 2019 12:44
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Khan Goebelstr. 21 64293 Darmstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in der Formulierung Ihrer E-Mail vom 14.01.2019 entnehme ich, dass Sie Zugang zu Infor…
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Khan, Darmstadt [#36343]
Datum
14. Januar 2019 13:15
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in der Formulierung Ihrer E-Mail vom 14.01.2019 entnehme ich, dass Sie Zugang zu Informationen über die Gaststätte "Kahn" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1. des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) begehren. Die Informationsgewährung beschränkt sich gemäß § 3 Satz1 Nr. 1. e) VIG rückwirkend auf fünf Jahre seit Antragstellung. Da der betroffene Betrieb anzuhören ist, kann die Frist bis zur einer Bescheidung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG zwei Monate betragen. Bitte beachten Sie, dass nach der Entscheidung über Ihren Antrag nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen ist. Bitte teilen Sie uns bis zum 21.01.2019 mit, ob Sie an Ihrem an Ihrem Antrag festhalten, sodass wir sodann ggf. das Ablaufschema nach dem VIG (I. Antragsprüfung, II. Eingangsbestätigung an Antragsteller, III. Anhörung des Dritten, IV. Bescheid an Antragsteller, V. Bekanntgabe an Dritten, VI. Schriftliche Auskunftserteilung an Antragsteller) in die Wege leiten können. Sofern wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die Angelegenheit sich erledigt hat und stellen das Verfahren ein. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne, auch telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit bestätige ich Ihnen weiterhin an dem Antrag festzuhalten. Bitte beachten …
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Khan, Darmstadt [#36343]
Datum
14. Januar 2019 18:50
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit bestätige ich Ihnen weiterhin an dem Antrag festzuhalten. Bitte beachten Sie ausdrücklich: Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
1,1 MB