INformationsgewährung nach §6 Abs. 1 VIG

Mit dem Schreiben erhalten Sie den Bescheid

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Khun Chai, Melsungen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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SCHWALM-EDER-KREIS Der Landrat Besucheradresse Telefon Schwalm-Eder-Kreis : 34574 Homberg (Efze) Herrn Behördenzentrum e 34576 Homberg (Efze) Hans-Scholl-Straße 1 e Gebäude 5 05681 775-0 (Vermittlung) Telefax Internet 05681 775 115 www.schwalm-eder-kreis.de Fachbereich 53 Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen 53.1 Zentrale Dienste und Verwaltung Auskunft erteilt Telefon Telefax E-Mail Ihre Zeichen / Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 34576 Homberg (Efze) 53.10 La/He 16. Mai 2019 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), Anfrage bezüglich Khun Chai in Melsungen hier: Informationsgewährung nach$ 6 Abs. 1 VIG Sehr geehrter Herr Laudert, auf Ihre Anfrage vom 26.01.2019 per E-Mail über das Internetportal www.foodwatch.org bzw. www.fragdenstaat.de im Rahmen der Aktion „Topf Secret“ und am 24.03.2019 in schriftlicher Form erhalten Sie gemäß 8 6 Abs. 1 VIG folgenden Bescheid 1. Ihr Antrag wird als Antrag gemäß $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG Anspruch auf Zugang zu Informationen über unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelge- setzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften eingestuft. Dem Antrag auf Zugang zu den Informationen für die Betriebsstätte Restaurant Khun Chai, Kasseler Straße 54, 34212 Melsungen nachfolgend „Khun Chai“ genannt, gemäß 88 1, 2 VIG wird hiermit stattgegeben und die im Folgenden unter 3. und 4. aufgeführten Informationen er- teilt. 3. Die Betriebsprüfung vom 16.05.2017 ergab folgende Mängel: e Handwaschbeckennicht ausreichendfunktionsfähig. e Kühlschrank teilweise korrodiert. e Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 8 43 konnte nicht vorgelegt e werden. Die Allergene-Kennzeichnungfehlt in der Speisekarte. 4. Die Betriebsprüfung vom 23.05.2018 ergab folgende Mängel: e Die Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken ist nicht funktionsfähig. Besuche und Anrufe Bankverbindungen KSK Schwalm-Eder Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr BIC:HELADEF1MEG IBAN: DE55 5205 2154 0180 0088 56 Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr VR-Bank Schwalm-Eder BIC: GENODEFIHRV IBAN: DE43 5206 2601 0000 0002 21 Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
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Seite 2 von 2 e Im Flyerfehlt die Allergene-Kennzeichnung. 5. Dieser Bescheid ergehtkostenfrei. Begründung: Ihr Informationsbegehrenist darauf gerichtet, gemäß 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG freien Zugang zu Daten zu erhalten über festgestellte unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmit- tel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften Ihre Anfrage bezieht sich konkret auf die Mitteilung der Daten der letzten beiden lebensmittelrecht- lichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb „Khun Chai“, Kasseler Straße 54, 34212 Melsungen. Nach der Maßgabe des VIG haben Verbraucherinnen und Verbraucher insofern jedermann An- spruch auf ungehinderten Zugang zu den bei den informationspflichtigen Stellen vorliegenden In- formationen. Dieser Anspruch besteht solange Keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe im Sinne des VIG entgegenstehen. Nach der Prüfung bin ich zum Schluss gekommen, dass der In- formationsgewährung keine öffentlichen Belange nach 8 3 Nr. 1 entgegenstehen. Ein Entgegen- stehen privater Belange ist auch nicht erkennbar. Insbesondere werden keine Informationen zu personenbezogenen Daten beantragt, auch werden keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (Rezepturen, Produktionsunterlagen, geheimnisgeschütztes technisches oder kaufmännisches Wissen) offenbart oder dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe überwiegen. Ablehnungs- gründe nach $ 4 VIG liegen nicht vor. Einen Anspruch auf Herausgabe der Kontrollberichte sieht das VIG indes nicht vor. Meine Zuständigkeit zur Bearbeitung ist gegeben, da mir die Informationen vorliegen und der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich 53 „Gesundheit, Verbraucherschutz und Veteri- närwesen“insofern zuständige Stelle ist. Nach 8 5 Abs. 4 Satz 2 VIG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichenderZeitraum zu Ein- legung von Rechtsbehelfen eingeräumt wordenist. Daher erfolgt die Informationsübermittlung erst 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides vom 25.04.2019 an Sie. Der Betreiber des Khun Chai hat keine gerichtliche Untersagung durchführen lassen, sodass eine Informationsgewährung nun möglichist. Die Kostenentscheidung beruht auf $ 7 Abs. 1 Satz 2 VIG, wonach der Zugang zu Informationen nach & 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und aus- lagenfrei bearbeitet wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53, Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. | "
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