Kontrollbericht zu KHW Grillstübchen, Gütersloh

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
KHW Grillstübchen
Brockweg 69
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu KHW Grillstübchen, Gütersloh [#46238]
Datum
19. Januar 2019 14:55
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: KHW Grillstübchen Brockweg 69 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgefüh…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu KHW Grillstübchen, Gütersloh [#46238]
Datum
22. Januar 2019 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgeführten Kontrollen des Betriebes KHW Grillstübchen Brockweg 69 << Adresse entfernt >> ist hier eingegangen. Da ich den Inhaber dieses Betriebes vor Herausgabe der Informationen an Sie nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW anhören muss, verlängert sich die Frist bezüglich der Bescheidung Ihres Antrags auf 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage nach dem VIG Sehr geehrtAntragsteller/in der Betreiber des "KHW Grillstübchen" beantragte …
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG
Datum
12. Februar 2019 09:41
Status
Warte auf Antwort
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5,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in der Betreiber des "KHW Grillstübchen" beantragte die Herausgabe Ihres Namens und Ihrer Adresse, worauf er nach §5 Abs. 2 VIG Anspruch hat, da das VIG als Spezialgesetzt Vorrang vor der DSGVO als Allgemeingesetz hat. Ich werde diesem Auskunftsersuchen entsprechen und morgen Ihre Daten an den Antragsteller herausgeben. Mit freundlichen Grüßen