Kontrollbericht zu Kiel Imbiss, Kiel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kiel Imbiss
Holtenauer Straße 139
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kiel Imbiss, Kiel [#139112]
Datum
9. Mai 2019 18:24
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kiel Imbiss Holtenauer Straße 139 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kiel Imbiss, Kiel [#139112]
Datum
10. Mai 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kiel Imbiss, Kiel“ vom 09.05.…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kiel Imbiss, Kiel [#139112]
Datum
28. Juni 2019 21:16
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kiel Imbiss, Kiel“ vom 09.05.2019 (#139112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die Regelfrist für die Entscheidung über VIG-An…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Kiel Imbiss, Kiel [#139112]
Datum
1. Juli 2019 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
image005.png
11,7 KB
image006.png
33,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die Regelfrist für die Entscheidung über VIG-Anträge im Falle einer Beteiligung Dritter – wie hier dem betroffenen Betrieb – zwei Monate. Die Frist für die Entscheidung über Ihren Antrag ist demzufolge noch nicht abgelaufen. Ihr Antrag wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationen nach dem VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit gewähren wir Ihnen Informationen über die Termine…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationen nach dem VIG
Datum
11. Juli 2019 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit gewähren wir Ihnen Informationen über die Termine der letzten beiden Kontrollen im "Kiel-Imbiss", Holtenauer Str. 139, << Adresse entfernt >>. 20.09.2018 und 14.03.2019 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationen nach dem VIG [#139112] Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich des zweiten Punktes meiner Anfrag…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen nach dem VIG [#139112]
Datum
11. Juli 2019 22:22
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich des zweiten Punktes meiner Anfrage möchte ich noch einmal nachfragen, ob es bei den von Ihnen genannten Kontrollen zu Beanstandungen kam. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
AW: Informationen nach dem VIG [#139112] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 21.06.2019 gewährten wir I…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Informationen nach dem VIG [#139112]
Datum
12. Juli 2019 06:17
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 21.06.2019 gewährten wir Ihnen auf ihren gestellten Antrag Informationen über amtliche lebensmittelrechtliche Kontrollen des Betriebes "Kiel-Imbiss", Holtenauer Str. 139, 241118 Kiel. Die Informationen umfassen die Termine der letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Ihrem Antrag auf Auskunft etwaiger Beanstandungen wurde mit ausführlicher Begründung nicht entsprochen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationen nach dem VIG [#139112] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Begründung kann ich leider nicht folg…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen nach dem VIG [#139112]
Datum
12. Juli 2019 07:05
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Begründung kann ich leider nicht folgen und verweise auf ein Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger: https://media.frag-den-staat.de/files/docs/71/52/3a/71523aef4d5c44f6b257eb1d679bb244/rechtsgutachten_topf_secret_geulenklinger.pdf Daraus dieser Auszug: "Die vereinfachte Antragstellung entspricht somit gerade dem Sinn und Zweck des VIG und lässt das individuelle Informationsinteresse der Antragsteller nicht entfallen.". Dies scheint auch die gängige Auffassung der Rechtsprechung zu sein. Wie müsste meine Anfrage denn Ihrer Meinung nach aussehen, damit Sie mir meinen Anspruch nach VIG gewähren? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
AW: Informationen nach dem VIG [#139112] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Rückmeldung. Das Grund…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Informationen nach dem VIG [#139112]
Datum
12. Juli 2019 10:58
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Rückmeldung. Das Grundproblem beruht darin, dass in Schleswig-Holstein – anders als in allen anderen Bundesländern – die Zuständigkeit für die Auskunftserteilung nach dem VIG nicht den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen wurde. Daher liegt die Zuständigkeit für die Auskunftserteilung beim Land und die Daten bei den Kommunen. Die Landesregierung erarbeitet zur Zeit an einer Übertragung der Zuständigkeiten an die Kommunen, deren Ergebnis Ende des Jahres 2019 zu erwarten ist. Bis dahin dürfen wir keine weiteren Angaben über etwaige Beanstandungen zu einzelnen Betrieben erteilen. Mit freundlichen Grüßen