Kontrollbericht zu Kimbap Spot, Bochum

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kimbap Spot
Ostring 22
44787 Bochum

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kimbap Spot, Bochum [#256229]
Datum
3. August 2022 11:23
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kimbap Spot Ostring 22 44787 Bochum 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256229/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Bete…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kimbap Spot, Bochum [#256229]
Datum
4. August 2022 07:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), hier: Kimbap Spot Die Lebensmittelüberwachungsstelle der Stad…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), hier: Kimbap Spot
Datum
14. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Lebensmittelüberwachungsstelle der Stadt teilt mit, dass es im angefragten Betrieb keine Beanstandungen gegeben habe.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), hier: Kimbap Spot [#256229] Sehr << Anrede >>…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), hier: Kimbap Spot [#256229]
Datum
20. September 2022 12:35
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 14.09.22. Darin teilen Sie mir mit, dass es keine Beanstandungen beim angefragten Betrieb gegeben habe. Das freut mich, denn ich gehe dort gern essen. Leider gehen Sie nicht auf Punkt 1 meiner Anfrage ein, also wann die letzten beiden Überprüfungen stattgefunden haben. Ich bitte Sie, das nachzuholen. Das Datum der beiden letzten Betriebskontrollen unterfällt dem Anspruch aus § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG. Denn das Kontrolldatum stellt eine rechtlich relevante Information dar, die in direktem Zusammenhang mit dem (Nicht-)Vorliegen der Beanstandung steht. So qualifiziert es einen möglichen Rechtsverstoß, ob er schon lange zurückliegt oder erst gerade begangen wurde, was im Rechtsverkehr eine wichtige Rolle spielt. Ihre Antwort hat mich außerdem per Post erreicht. Ich hatte in meinem Antrag um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gebeten. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG lautet: "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden". Ich bitte um Erläuterung des wichtigem Grundes, in dem Ihre teurere, langsamere, für uns beide aufwändigere und resourcenintensivere Vorgehensweise begründet liegt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256229/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Bochum - Ordnungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Wenn meine Anfrage korrekt verstanden wurde, was die Antwort n…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
22. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Wenn meine Anfrage korrekt verstanden wurde, was die Antwort nicht zweifelsfrei vermuten lässt, dann gab es im angefragten Zeitraum eine Prüfung am 19.05.2020, bei der es keine Beanstandungen gab. Gegen § 6 Abs. 1 S. 2 VIG wird verstoßen, weil es (so wird behauptet und nicht weiter ausgeführt) eine Vielzahl von missbräuchlich gestellten Anfrage gebe.