Kontrollbericht zu King´s House, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
King´s House
Franz-Kobinger-Straße 5
86157 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Februar 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

andreas everett
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
andreas everett
Betreff
Kontrollbericht zu King´s House, Augsburg [#57872]
Datum
14. Februar 2019 17:55
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: King´s House Franz-Kobinger-Straße 5 86157 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen andreas everett <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift andreas everett << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen andreas everett
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Everett, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Zur weit…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu King´s House, Augsburg [#57872]
Datum
18. Februar 2019 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Everett, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Zur weiteren Bearbeitung ist die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal „FragDenStaat“ derzeit bei der Stadt Augsburg eingehen, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Unter Ausnutzung der uns zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Everett, um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können benötigen wir Ihre vollständige und korre…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu King´s House, Augsburg [#57872]
Datum
1. März 2019 09:56
Status
Sehr geehrter Herr Everett, um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können benötigen wir Ihre vollständige und korrekte Anschrift. Die von Ihnen angegebene Adresse (insbesondere der Straßenname) existiert unseres Wissens nach nicht. Wir bitten Sie Ihre Anschrift bis spätestens 07.03.2019 nachzureichen. Sollte uns bis dahin eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht vorliegen, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen
andreas everett
Sehr geehrte Damen und Herren, Andreas Everett Fichtenstrasse 2 86459 Augsburg So schwer war die Korrektur nicht…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
andreas everett
Betreff
AW: Kontrollbericht zu King´s House, Augsburg [#57872]
Datum
1. März 2019 10:05
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Andreas Everett Fichtenstrasse 2 86459 Augsburg So schwer war die Korrektur nicht Mit freundlichen Grüßen andreas everett Anfragenr: 57872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift andreas everett << Adresse entfernt >>

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Everett, Ihr Antrag vom 14.02.2019 wurde mit Schreiben vom 24.04.2019 abschließend bearbeitet.…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu King´s House, Augsburg [#57872]
Datum
26. Juni 2019 15:34
Status
Sehr geehrter Herr Everett, Ihr Antrag vom 14.02.2019 wurde mit Schreiben vom 24.04.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen