Kontrollbericht zu King Wok, Unterföhring

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
King Wok
Firkenweg 7, Unterföhring

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    14. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu King Wok, Unterföhring [#40343]
Datum
15. Januar 2019 10:46
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: King Wok Firkenweg 7, Unterföhring 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
VIG Antrag Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen…
Von
Landratsamt München
Betreff
VIG Antrag
Datum
17. Januar 2019 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Im Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: "Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO." Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Auskunftserteilung nach dem VIG Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir …
Von
Landratsamt München
Betreff
Auskunftserteilung nach dem VIG
Datum
29. Januar 2019 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag über den 06.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Falls sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen sie uns dies bitte schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die unten genannte Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt München
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB