Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon Center, Hofheim am Taunus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kino Hofheim Chinon Center
Chinonplatz 10
65719 Hofheim am Taunus

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. April 2019
  • Frist
    5. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ralph Mayer
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Ralph Mayer
Betreff
Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon Center, Hofheim am Taunus [#135319]
Datum
29. April 2019 23:59
An
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kino Hofheim Chinon Center Chinonplatz 10 65719 Hofheim am Taunus 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralph Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ralph Mayer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralph Mayer
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Mayer, den Eingang Ihrer Anfrage bestätige ich hiermit. Wegen der Beteiligung anzuhörender Dri…
Von
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon Center, Hofheim am Taunus [#135319]
Datum
30. April 2019 08:33
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Mayer, den Eingang Ihrer Anfrage bestätige ich hiermit. Wegen der Beteiligung anzuhörender Dritter (der betroffene Betrieb) verlängert sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auf zwei Monate. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die zu bearbeiten sind. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die nach § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung der Anfragen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Postanschrift mit, damit ich Ihren Antrag weiter bearbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen
Ralph Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon C…
An Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Ralph Mayer
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon Center, Hofheim am Taunus [#135319]
Datum
3. Mai 2019 17:25
An
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon Center, Hofheim am Taunus“ vom 29.04.2019 (#135319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ralph Mayer Anfragenr: 135319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ralph Mayer << Adresse entfernt >>
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Guten Tag, ich bin zurzeit nicht im Dienst. Bitte wenden Sie sich an das Geschäftszimmer, Telefon 06192 2016191, …
Von
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Automatic reply: Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon Center, Hofheim am Taunus [#135319]
Datum
3. Mai 2019 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, ich bin zurzeit nicht im Dienst. Bitte wenden Sie sich an das Geschäftszimmer, Telefon 06192 2016191, <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Mayer, ich verweise auf meine Nachricht an Sie vom 30.04.2019, in der ich u. a. um die Übermit…
Von
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kino Hofheim Chinon Center, Hofheim am Taunus [#135319]
Datum
6. Mai 2019 08:20
Status
Sehr geehrter Herr Mayer, ich verweise auf meine Nachricht an Sie vom 30.04.2019, in der ich u. a. um die Übermittlung Ihrer Adresse bat. Ohne diese Angabe wird Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet. Mit freundlichen Grüßen