Kontrollbericht zu Kiosk Freibad, Bad Langensalza

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kiosk Freibad
Untergasse 24
99947 Bad Langensalza

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kiosk Freibad, Bad Langensalza [#172831]
Datum
28. Dezember 2019 15:39
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kiosk Freibad Untergasse 24 99947 Bad Langensalza 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172831 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Informationsbegehren vom 28.12.2019 ist bei uns als informationspflichtiger Stel…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kiosk Freibad, Bad Langensalza [#172831]
Datum
2. Januar 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Informationsbegehren vom 28.12.2019 ist bei uns als informationspflichtiger Stelle am 02.01.2019 eingegangen. In diesem Zusammenhang werden Sie darüber informiert, dass eine Verfahrensteilhabe durch Dritte nach § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vorliegt, da durch Ihren Antrag Interessen des Lebensmittelunternehmers betroffen sein können. Daher ist gemäß § 5 Abs. 2 VIG mit einer Verlängerung der Frist zur Bescheidung auf zwei Monate zu rechnen. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Es erfolgt eine Mitteilung an den betroffenen Lebensmittelunternehmer bezüglich Ihres Antrags in Verbindung mit der Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung) binnen einer Frist von zwei Wochen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt im Anschluss und wird Ihnen sowie dem Lebensmittelunternehmer bekannt gegeben. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse zu mitgeteilt. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf erfolgt, soweit kein Antrag des Lebensmittelunternehmers auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die Ihrerseits beantragte Information in einer separaten Mitteilung. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Informationsbegehren vom 28.12.2019 ist bei uns als informationspflichtiger Stel…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kiosk Freibad, Bad Langensalza [#172831]
Datum
2. Januar 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Informationsbegehren vom 28.12.2019 ist bei uns als informationspflichtiger Stelle am 02.01.2019 eingegangen. In diesem Zusammenhang werden Sie darüber informiert, dass eine Verfahrensteilhabe durch Dritte nach § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vorliegt, da durch Ihren Antrag Interessen des Lebensmittelunternehmers betroffen sein können. Daher ist gemäß § 5 Abs. 2 VIG mit einer Verlängerung der Frist zur Bescheidung auf zwei Monate zu rechnen. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Es erfolgt eine Mitteilung an den betroffenen Lebensmittelunternehmer bezüglich Ihres Antrags in Verbindung mit der Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung) binnen einer Frist von zwei Wochen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt im Anschluss und wird Ihnen sowie dem Lebensmittelunternehmer bekannt gegeben. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse zu mitgeteilt. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf erfolgt, soweit kein Antrag des Lebensmittelunternehmers auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die Ihrerseits beantragte Information in einer separaten Mitteilung. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Antwort auf Ihre Anfrage vom 28.12.19 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Freiheitsinformationsanfrage vom 28.12.20…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage vom 28.12.19
Datum
15. Januar 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Freiheitsinformationsanfrage vom 28.12.2019 gemäß Verbraucherinformationsgesetz erhalten Sie vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Unstrut-Hainich-Kreises folgende Informationen. Die letzten beiden Kontrollen fanden am 23.07.2019 und 07.08.2018 statt. Hierbei handelte es sich um planmäßige Routinekontrollen. Im Zuge der Kontrollen wurden keine Beanstandungen festgestellt. Sollten Sie noch Fragen haben, dann können Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch während unserer Servicezeiten kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen