Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Klüh Service Management GmbH
Hauptverwaltung
Am Wehrhahn 70
40211 Düsseldorf
Postfach 240238
40091 Düsseldorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf [#59866]
Datum
2. März 2019 11:12
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Klüh Service Management GmbH Hauptverwaltung Am Wehrhahn 70 40211 Düsseldorf Postfach 240238 40091 Düsseldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail: Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf [#59866]
Datum
2. März 2019 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldor…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf [#59866]
Datum
2. Juni 2019 14:00
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf“ vom 02.03.2019 (#59866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldor…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf [#59866]
Datum
12. Juli 2019 11:42
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf“ vom 02.03.2019 (#59866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldor…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf [#59866]
Datum
12. Juli 2019 11:42
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf“ vom 02.03.2019 (#59866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldor…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf [#59866]
Datum
9. November 2019 13:21
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf“ vom 02.03.2019 (#59866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 218 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59866
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Klüh Catering GmbH, Düsseldorf“ [#59866] [#59866]
Datum
5. Februar 2020 18:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59866 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil seit knapp einem Jahr die Behörde nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 59866.pdf Anfragenr: 59866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59866
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.4-1621/20 Antrag nach dem VIG Beigefügte E-Mail als Durchschrift! Mein Aktenzeichen: 209.4-1621/20 Verbrauc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.4-1621/20 Antrag nach dem VIG
Datum
12. Februar 2020 13:02
Status
Warte auf Antwort
Beigefügte E-Mail als Durchschrift! Mein Aktenzeichen: 209.4-1621/20 Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) Antrag des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 02.03.2019 zu den lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der Klüh Service Management GmbH Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben, zu finden unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-kluh-catering-gmbh-dusseldorf/ Bislang sollen Sie dem Antragsteller lediglich am 02.03.2019 mitgeteilt haben, dass die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig sei. Der Antragsteller habe mehrfach an seinen Antrag erinnert, jedoch soll er bis heute von Ihnen keine Antwort erhalten haben. Das VIG unterliegt zwar nicht meiner Kontrolle, jedoch bitte ich dem Antragsteller eine Antwort zu seinem Antrag zu erteilen. Bei Ihrer Entscheidung bitte ich zudem die Entscheidung des OVG NRW vom 16.01.2020 zu berücksichtigen. Zu finden unter: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/15_B_814_19_Beschluss_20200116.html Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.4-1621/20 Antrag nach dem VIG 209.4-1621/20 Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) Ihr Antrag auf Info…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.4-1621/20 Antrag nach dem VIG
Datum
4. März 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
209.4-1621/20 Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 02.03.2019 zu den lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der Klüh Service Management GmbH Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Düsseldorf hat Ihnen offensichtlich auf meinen Hinweis hin bislang keine Antwort zu Ihrem Antrag nach dem VIG erteilt. Ich bedaure, dass ich mangels Zuständigkeit hier nicht weiter tätig werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.4-1621/20 Antrag nach dem VIG [#59866] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihren Vermittlungsversuch. …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.4-1621/20 Antrag nach dem VIG [#59866]
Datum
19. März 2020 16:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihren Vermittlungsversuch. Ich werde nach der Corona-Krise überlegen wie ich da weiter vorgehen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59866 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Antworf
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antworf
Datum
4. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen