Kontrollbericht zu Kochlöffel, Northeim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kochlöffel
Am Münster 27
37154 Northeim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb
„Kochlöffel - Filiale Northeim“ Am Münster 27 37154 Northeim
am 19.12.2017 und 17.12.2018 hatten folgende Ergebnisse:
10.12.2017 - keine Mängel.
17.12.2018 - Ein Arbeitstisch war unzureichend gereinigt. Der Boden des Tiefkühlraumes ist beschädigt und reparaturbedürftig.
Die Kühlmöbel wurden zwischenzeitlich ausgetauscht und der Edelstahlfußboden instand gesetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kochlöffel, Northeim [#55031]
Datum
2. Februar 2019 19:47
An
Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kochlöffel Am Münster 27 37154 Northeim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz(VIG) über das Internetportal "FragdenStaat" Sehr geehrter …
Von
Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz(VIG) über das Internetportal "FragdenStaat"
Datum
6. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 02.02.2019. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung(DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich nach § 5 Abs.2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), beruht, greift der Artikel 21 DS-GVO in diesem Falle nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach Ihrer Rückäußerung wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmens erfolgen. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG billigt hier eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zu. Neben Ihrem Antrag ist hier eine Vielzahl ähnlicher (wortgleicher) Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und selbstverständlich beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz(VIG) über das Internetportal "FragdenStaat" [#55031] S…
An Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz(VIG) über das Internetportal "FragdenStaat" [#55031]
Datum
8. Februar 2019 19:03
An
Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
1000,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.