Kontrollbericht zu Koh-I-Noor Dhaba, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Koh-I-Noor Dhaba
Hildesheimer Straße 85
30171 Hannover

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Bjoern Tiebe
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Bjoern Tiebe
Betreff
Kontrollbericht zu Koh-I-Noor Dhaba, Hannover [#156850]
Datum
11. Juli 2019 07:24
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Koh-I-Noor Dhaba Hildesheimer Straße 85 30171 Hannover 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bjoern Tiebe <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bjoern Tiebe << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bjoern Tiebe
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Na…
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden wir per Brief auf dem Postweg versenden. Neben Ihrem Antrag sind zahlreiche, ähnliche Anfragen eingegangen. Diese werden wir ebenso einzeln prüfen und bearbeiten. Aufgrund der zu erfolgenden Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmens wird sich die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. Aufgrund einer Vielzahl gleichförmiger Anträge gehen wir davon aus, dass wir auch diese Frist nicht einhalten werden können und bitten dafür schon jetzt um Verständnis. Wir werden baldmöglichst wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf "Topf Secret" Sehr geehrte Damen und Herren, wir …
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf "Topf Secret"
Datum
30. März 2020 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben versucht Ihnen unsere Entscheidung zu Ihrem o.b. Antrag postalisch zuzusenden. Leider kam unser Schreiben als unzustellbar zurück. Bitte teilen Sie uns daher für die Weiterbearbeitung und erneut Zusendung des Bescheids Ihre aktuelle Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen