Kontrollbericht zu Kohl-Kramer, Trockenerfurth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kohl-Kramer
Hardtstraße 5
34582 Trockenerfurth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kohl-Kramer, Trockenerfurth [#55988]
Datum
6. Februar 2019 14:55
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kohl-Kramer Hardtstraße 5 34582 Trockenerfurth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude…
Von
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kohl-Kramer, Trockenerfurth [#[geschwärzt]]
Datum
7. Februar 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort

Topf Secret Formerfordernis

Offenbar akzeptiert die Behörde Anfragen nur per Post, nicht per E-Mail. Das ist rechtswidrig. Nach dem Gesetz sind auch E-Mails erlaubt.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude 5 34576 Homberg (Efze) Sehr [geschwärzt], Sie haben einen Antrag auf Informationen gem. dem VIG gestellt. Ein solcher Antrag soll gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des VIG den Namen und die vollständige Anschrift des Antragstellers enthalten. - Da dies bei Ihrem Antrag nicht der Fall war, bitte ich Sie um Übermittlung Ihres Namens und Ihrer vollständigen Anschrift. Ich weise darauf hin, dass ohne diese Angaben eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist. - Weiterhin weise ich darauf hin, dass das VIG eine Offenlegung von Name und Anschrift des Antragstellers auf Antrag des betroffenen Betriebes vorsieht (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 A…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kohl-Kramer, Trockenerfurth [#55988]
Datum
7. Februar 2019 18:10
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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AW: Anfrage VIG Ihr Zeichen 53.10 a 06 La/He [#55988] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede &g…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage VIG Ihr Zeichen 53.10 a 06 La/He [#55988]
Datum
12. März 2019 11:06
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich gehe davon aus, dass mein Antrag den Antragsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 VIG entspricht. Entgegen Ihrer Auffassung besteht gerade kein Formerfordernis einer schriftlichen Antragstellung, denn die begehrten Informationen werden „auf Antrag teilt“. Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich, so dass Anträge auf Informationszugang nach VIG auch mündlich, telefonisch oder eben per E-Mail gestellt werden können. Ich bitte um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihre Anfrage Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im oben genannten Zeitraum am 24.09.2017…
Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im oben genannten Zeitraum am 24.09.2017 und 06.04.2018 statt. In beiden Fällen wurden keine Beanstandungen festgestellt.