Kontrollbericht zu Konditorei Pöthig, Gifhorn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Konditorei Pöthig
Braunschweiger Straße 88
38518 Gifhorn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Konditorei Pöthig, Gifhorn [#254410]
Datum
22. Juli 2022 19:17
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Konditorei Pöthig Braunschweiger Straße 88 38518 Gifhorn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254410/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Ihr Antrag nach dem VIG vom 22.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> am 22.07.2022 haben Sie einen Antr…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG vom 22.07.2022
Datum
29. November 2022 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> am 22.07.2022 haben Sie einen Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG, betreffend der Betriebsstätte "Konditorei Pöthig", Braunschweiger Str. 88, 38518 Gifhorn, beim Veterinäramt des Landkreises Gifhorn gestellt. Leider enthält Ihr Antrag nicht Ihre vollständige Postanschrift, welche gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG enthalten sein soll. Ich bitte Sie, mir die richtige Anschrift bis zum 06.12.2022 mitzuteilen. Ohne Ihre vollständige Postanschrift kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Sollte ich bis zur benannten Frist keine Rückmeldung erhalten haben, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen