20200225-koz-sindelfingen_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LANDKREIS BÖBLINGEN Landratsamt Böblingen, Postfach 1640, 71006 Böblingen                                                        Landratsamt Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachun 25. Februar 2020 -Lebensmittelüberwachung- Antrag auf Informationen gemäß $ 2 Verbraucherinformationsgesetz über das Verbraucherportal Topf Secret zu Köz Restaurant Cafe, vom 03.08.2019 Az.: 34-5470.00 Be gemäß dem Bescheid vom 05.02.2020erteilen wir Ihnen auf Ihren Antrag vom 03.08.2019 gemäß 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG die gewünschten Informationen zu den letzten beiden Kontrollen. Diese entnehmenSie bitte beigefügten Anhang. Mit freundlichen Grüßen Anlage OR      ol                                                                         " :                                        Kreissparkasse Böblingen         Öffnungszeiten allgemein  Hausanschrift Kr                                               BIC BBKRDE6BXXX                  Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr    Parkstraße 16 a]                                                IBAN DE72 6035 0130 0000 0000 17 Do     13.30 - 18.00 Uhr  71034 Böblingen www.landkreis-boeblingen.de
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Standort: KOZ Restaurant & Cafe GmbH Mercedesstr. 14 D-71063 Sindelfingen Kontrolle am 06.11.2018: Kein Verstoß Kontrolle am 04.06.2019: Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal: Ausgabe Theke: 1.  Der Fußboden war stark altverschmutzt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 AnhangIl Kapitel II Nr. 1a) sind die Bodenbeläge in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen underforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend Wasser undurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind. Gegebenenfalls müssen die Böden ein angemessenes Abflusssystem aufweisen. Küche: 2. Das Handwaschbecken war zugestellt. Gemäß 8 3 Lebensmittelhygieneverordnung dürfen Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. 3.  Der Fleischkühlschrank war altverschmutzt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 AnhangIl Kapitel I Nr.1 müssen Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sauber und stets in Stand gehalten sein. Kühlhaus: 4. Die Lüftergitter waren altverschmutzt. 5. Zum Teil waren Lebensmittel nicht abgedeckt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 AnhangII Kapitel IX Nr. 3 sind Lebensmittel auf allen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung und des Vertriebs vor Kontaminationen zu schützen, die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre. Maßnahmen 04.06.2019     Mängel- / Kontrollbericht mit Anordnungen, die eine Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf)
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