Kontrollbericht zu Kreta, Senftenberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kreta
Seeadlerstraße 2a
01968 Senftenberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kreta, Senftenberg [#161149]
Datum
29. Juli 2019 16:46
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kreta Seeadlerstraße 2a 01968 Senftenberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage - Kontrollberichte zu "Kreta, Seeadlerstraße 2a, 01968 Senftenberg vom 29.0…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage - Kontrollberichte zu "Kreta, Seeadlerstraße 2a, 01968 Senftenberg vom 29.07.2019
Datum
30. Juli 2019 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage - Kontrollberichte zu "Kreta", Seeadlerstraße 2a, 01968 Senftenberg vom 29. 07. 2019. Wir bitten jedoch zur weiteren Bearbeitung schnellstmöglich um die Mitteilung Ihrer Wohnanschrift. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgt und sich dadurch die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verlängert (§5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
meine E-Mail vom 30.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage zu Kontrollberi…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in der Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage zu Kontrollberichten von "Kreta", Senftenberg habe ich Sie gebeten, zur weiteren Bearbeitung mir schnellstmöglich Ihre Adresse mitzuteilen. Dies haben Sie leider bisher nicht getan. Ihre Anschrift senden Sie mir bitte bis 15.08.2019 zu. Falls Sie mir bis dahin nicht antworten, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
meine E-Mail vom 30.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage zu Kontrollberi…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in der Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage zu Kontrollberichten von "Kreta", Senftenberg habe ich Sie gebeten, zur weiteren Bearbeitung mir schnellstmöglich Ihre Adresse mitzuteilen. Dies haben Sie leider bisher nicht getan. Ihre Anschrift senden Sie mir bitte bis 15.08.2019 zu. Falls Sie mir bis dahin nicht antworten, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen