Kontrollbericht zu Kuhn, Blieskastel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kuhn
Schloßbergstraße 4
66440 Blieskastel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ralf Haupert
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Ralf Haupert
Betreff
Kontrollbericht zu Kuhn, Blieskastel [#176378]
Datum
25. Januar 2020 15:17
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kuhn Schloßbergstraße 4 66440 Blieskastel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Haupert Anfragenr: 176378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176378 Postanschrift Ralf Haupert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Haupert
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr geehrte Antragstellerin, sehr g…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
25. Januar 2020 15:17
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage läuft derzeit, wobei den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören (müssen), wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Eine obligatorische Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entschei­dungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Haupert
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#176378] Sehr geehrte<< A…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Ralf Haupert
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#176378]
Datum
29. Februar 2020 09:46
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kuhn, Blieskastel“ vom 25.01.2020 (#176378) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ralf Haupert Anfragenr: 176378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176378 Postanschrift Ralf Haupert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Keine antwort vom Landesamt für Verbraucherschutz Saarland erhalten 28.08.2020 Guten Tag, ich hatte eine Anfrag…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Keine antwort vom Landesamt für Verbraucherschutz Saarland erhalten
Datum
28. August 2020
Status
Warte auf Antwort
28.08.2020 Guten Tag, ich hatte eine Anfrage beim Landesamt für Verbraucherschutz Saarland bezüglich des Betriebes " Bäckerei/Cafe Kuhn" in der Schlossbergstr. 4 in 66440 Blieskastel gestartet. Ich habe keine Auskunft erhalten. Ich habe nach einiger Wartezeit meine Anfrage angemahnt. Es ist keine Reaktion erfolgt. Ich habe die aus einer inoffiziellen Quelle die Information, dass das Auskunfterschuchen bei der Inhaberin des Betriebes, Frau Stefanie Kuhn, eingegangen ist. Die Inhaberin versucht die Anfrage durch Nichtbearbeiten auszusitzen. Da ein Kostenrisiko für mich bei der Anfrage besteht, habe ich nicht weiter insistiert. Möglicherweise könnte man Auskunft erlangen indem viele Menschen viele Anfragen bezüglich diesen Betriebes anstoßen. Mit freundlichen Grüßen