Kontrollbericht zu La Cassetta, Manching

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
La Cassetta
Geisenfelder Str. 4
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lutz Broszio
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
Lutz Broszio
Betreff
Kontrollbericht zu La Cassetta, Manching [#35930]
Datum
18. Januar 2019 19:51
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: La Cassetta Geisenfelder Str. 4 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Broszio <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lutz Broszio << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lutz Broszio
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrter Herr Broszio, Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinfor…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
WG: Kontrollbericht zu La Cassetta, Manching [#35930]
Datum
21. Januar 2019 10:40
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Broszio, Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.01.2019 haben wir erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, fordern wir Sie hiermit auf, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO") zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ist die Behörde verpflichtet, auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Sollten Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Freundliche Grüße
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Ihre VIG-Anfrage Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, per E-Mail haben wir Sie aufgefordert…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Ihre VIG-Anfrage
Datum
30. Januar 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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414 Bytes


Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, per E-Mail haben wir Sie aufgefordert, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten zurückzunehmen. Bisher haben wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Sollten wir bis spätestens 06.02.2019 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, betrachten wir Ihre Anfrage als gegenstandslos. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG zeitlich nicht begrenzt ist. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine nachträgliche Antragsrücknahme, für den Fall, dass der Lebensmittelunternehmer Ihren Namen und Ihre Adresse in Erfahrung bringen möchte, ist demnach nicht möglich. Freundliche Grüße
Lutz Broszio
AW: Ihre VIG-Anfrage [#35930] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie darau…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
Lutz Broszio
Betreff
AW: Ihre VIG-Anfrage [#35930]
Datum
11. Februar 2019 11:23
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Lutz Broszio Anfragenr: 35930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lutz Broszio << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontrollbericht zu La Cassetta Manching Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag vom 21.01.2019 wurde mit Schreibe…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu La Cassetta Manching
Datum
26. Juni 2019 11:56
Status
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414 Bytes


Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag vom 21.01.2019 wurde mit Schreiben vom 02.04.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße