Kontrollbericht zu Landbäckerei Thieme, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landbäckerei Thieme
Luisenstraße 43
99092 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landbäckerei Thieme, Erfurt [#37881]
Datum
14. Januar 2019 19:24
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landbäckerei Thieme Luisenstraße 43 99092 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail bezüglich einer I…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
15. Januar 2019 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem Lebensmittelunternehmer Landbäckerei Thieme Luisenstraße 43 99092 Erfurt am 15.01.2019 erhalten. Ich betrachte diese als Antrag auf Informationsgewährung nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Ich werde den betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weitere betroffene Dritte zu Ihrem geltend gemachten Informationsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 ThürVwVfG anhören. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG darauf hin, dass sich die Entscheidungsfrist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG bei einer Beteiligung (Anhörung) des betroffenen Lebensmittelunternehmers auf 2 Monate verlängert. Bei Anträgen, die komplexere Sachverhalte und mehrere Betriebe betreffen, müssen Sie mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Nachdem ggf. eine Antwort des Betroffenen vorliegt, werden ich über Ihren Antrag entscheiden. Weiterhin weise ich darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Adresse dem betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen. Soweit ich Ihrem Informationsgesuch entspreche, werde ich den o.g. betroffenen Lebensmittelunternehmer oder sonst betroffenen Dritten hiervon nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG durch Bescheid in Kenntnis setzen. Die Informationsgewährung erfolgt dann in der Regel in der beantragten Form etwa 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides - spätestens vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Andernfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der die Gründe der Ablehnung Ihres Antrages erhält. Hierbei können ggf. kostendeckende Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen im Rahmen des VIG erhoben werden. Sofern unser Amt nicht über die von Ihnen gewünschte Information verfügt, informieren wir Sie hierüber. Soweit uns eine Stelle bekannt ist, der die gewünschte Information vorliegt, leiten wir Ihren Antrag an diese Stelle weiter und unterrichten Sie über die Weiterleitung. Die anliegenden Informationen zum Datenschutz Ihrer personenbezogenen Daten bitte ich zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37881] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben in Ihrer Antw…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37881]
Datum
17. Januar 2019 14:44
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben in Ihrer Antwort geschrieben, dass bei einer Ablehnung ggf. Gebühren anfallen können. Wie hoch wären die Gebühren? In welchem Fall würden die Gebühren anfallen, da Sie nur von ggf. und können schreiben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37881] Sehr geehrtAntragsteller/in Gebühren können anfallen, …
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37881]
Datum
22. Januar 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Gebühren können anfallen, wenn nach § 4 Abs. 3 und 4 VIG Ablehnungsgründe vorliegen würden. Nach Prüfung Ihrer Anfrage ist dies nicht der Fall. Die Auskunft nach Abschluss des Verfahrens ergeht für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen