Kontrollbericht zu Landgasthof Adler, Reutlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landgasthof Adler
Hohenstaufenstraße 11
72768 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Mitteilung derselben.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 14.11.2017
Verstoß: Eine verschlissene Drahtschöpfkelle (wurde sofort entsorgt)
Maßnahme: mündliche Belehrung

Kontrolle am 14.11.2018
Verstoß: Eine Kühlschrankdichtung war schadhaft, ein Holzrührlöffel war verschmutzt (wurde sofort gereinigt), ein Kunststoffspatel war verschlissen (wurde sofort entsorgt)
Maßnahme: mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landgasthof Adler, Reutlingen [#59171]
Datum
24. Februar 2019 17:15
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landgasthof Adler Hohenstaufenstraße 11 72768 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Mitteilung derselben.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anträge vom 24.02.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das …

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anträge vom 24.02.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihre Anträge dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem Name und Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch zur Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihrer Anträge nicht möglich. Bitte teilen Sie uns hierzu bis spätestens 12.03.2019 mit, ob Sie Ihre Anträge unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihre Anträge zurücknehmen möchten. Falls Sie Ihre Anträge aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfragen erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich nehme meinen Widerspruch zur Datenweitergabe z…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landgasthof Adler, Reutlingen [#59171]
Datum
6. März 2019 21:52
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich nehme meinen Widerspruch zur Datenweitergabe zurück, weise Sie aber darauf hin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund nehme ich meinen Widerspruch zur Datenweitergabe zurück und bitte Sie um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich die für mich relevanten Betriebe durch Einzelabfragen ab. Sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, bitte ich um entsprechende Mitteilung gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
12. März 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#59171] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#59171]
Datum
14. April 2019 14:11
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Landgasthof Adler, Reutlingen“ vom 24.02.2019 (#59171) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mein Einverständnis mit der Datenoffenlegung für den Fall, dass es nötig sein sollte, hatte ich Ihnen schon in meiner Nachricht vom 6. März mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antwort: WG: AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#59171] Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ih…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: WG: AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#59171]
Datum
15. April 2019 12:45
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Mail vom 14.04.2019. Gerne verweisen wir Sie auf unser Schreiben vom 12.03.2019. Ihre Antragstellung wurde mit dem Datum vom 06.03.2019 registriert (ab Rücknahme von Widerspruch zur Datenweitergabe). Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Die Beantwortung Ihrer Auskunft erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichem Gruß
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft Schrieben datiert auf den 18.04.2019, ist aber erst am 10.05.2019 hier eingegangen. Kontrolle am 14.11.2…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
18. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Schrieben datiert auf den 18.04.2019, ist aber erst am 10.05.2019 hier eingegangen. Kontrolle am 14.11.2017 Verstoß: Eine verschlissene Drahtschöpfkelle (wurde sofort entsorgt) Maßnahme: mündliche Belehrung Kontrolle am 14.11.2018 Verstoß: Eine Kühlschrankdichtung war schadhaft, ein Holzrührlöffel war verschmutzt (wurde sofort gereinigt), ein Kunststoffspatel war verschlissen (wurde sofort entsorgt) Maßnahme: mündliche Belehrung

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 …
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Dokumente