Kontrollbericht zu Landgasthof Rielmann, Samern
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landgasthof Rielmann
Ohner Straße 126
48465 Samern
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Anfrage erfolgreich
-
Datum4. März 2019
-
10. Mai 2019
-
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-
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Kontrollbericht zu Landgasthof Rielmann, Samern [#60012]
- Datum
- 4. März 2019 11:14
- An
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Amtliche Lebensmittelüberwachung hier: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIO) Ihr Antrag vom 04.03.2019 - Landgasthof Rielmann, Ohner Str. 126, 46466 Schüttorf
- Datum
- 6. März 2019
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung hier: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIO) Ihr Antrag vom 04.03.2019 - Landgasthof Rielmann, Ohner Str. 126, 46466 Schüttorf (3.4/Ma) [#60012]
- Datum
- 11. März 2019 08:52
- An
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung hier: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIO) Ihr Antrag vom 04.03.2019 - Landgasthof Rielmann, Ohner Str. 126, 46466 Schüttorf (3.4/Ma) [#60012]
- Datum
- 18. April 2019 09:47
- An
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Datum
- 29. April 2019
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#60012]
- Datum
- 13. Mai 2019 10:02
- An
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Amtliche Lebensmittelüberwachung hier: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Datum
- 17. Mai 2019
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Informationsgewährung nach VIG
- Datum
- 22. Mai 2019
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Informationsgewährung nach VIG [#60012]
- Datum
- 12. Juni 2019 14:56
- An
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Datum
- 13. Juni 2019
- Status
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