Kontrollbericht zu Landgasthof Wiegand, Borken

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landgasthof Wiegand
Steingasse 2
34582 Borken

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landgasthof Wiegand, Borken [#245516]
Datum
4. April 2022 19:50
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landgasthof Wiegand Steingasse 2 34582 Borken 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245516/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 12.04.2022 forderten Sie mich zur erneuten Antragstellung per Po…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 53.10 a 06 La/He - Kontrollbericht zu Landgasthof Wiegand, Borken [#245516]
Datum
15. April 2022 12:40
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 12.04.2022 forderten Sie mich zur erneuten Antragstellung per Post auf, um zu verifizieren, dass ich der bin, der ich vorgebe zu sein. Eine erneute Antragstellung per Post wird unterbleiben, denn das Verwaltungsverfahren ist gemäß § 10 VwVfG formfrei, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Das VIG enthält keine solche Vorschrift. Darüber hinaus zeige ich dadurch, dass ich auf ihr Schreiben, dass in meinen Briefkasten eingeworfen wurde, reagiere, dass der Antrag von mir gestellt und hiermit bekräftigt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245516/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Landgasthof Wiegand, Borken“ vo…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - 53.10 a 06 La/He - Kontrollbericht zu Landgasthof Wiegand, Borken [#245516]
Datum
8. Juni 2022 08:52
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Landgasthof Wiegand, Borken“ vom 04.04.2022 (#245516) (Ihr Zeichen 53.10 a 06 La/He) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Klage Heute wurde Untätigkeitsklage erhoben.
An Verwaltungsgericht Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
14. Juli 2022
An
Verwaltungsgericht Kassel
Status
Heute wurde Untätigkeitsklage erhoben.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bescheid Bescheid
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