Kontrollbericht zu Landhaus Füchtelner Mühle, Olfen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landhaus Füchtelner Mühle
Kökelsumer Str. 66, Olfen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landhaus Füchtelner Mühle, Olfen [#39000]
Datum
14. Januar 2019 21:40
An
Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landhaus Füchtelner Mühle Kökelsumer Str. 66, Olfen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landhaus Füchtelner Mühle, Olfen [#39000]
Datum
15. Januar 2019 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag (email) vom 14.01.2019 haben Sie bereits eine Eingangsbestätigung erh…
Von
Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landhaus Füchtelner Mühle, Olfen [#39000]
Datum
28. Januar 2019 16:19
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag (email) vom 14.01.2019 haben Sie bereits eine Eingangsbestätigung erhalten. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrem Schreiben habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfrage werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in zwischenzeitlich habe ich Ihnen ein Schreiben auf dem Postweg zugesandt, dass als unz…
Von
Kreis Coesfeld - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Landhaus Füchtelner Mühle, Olfen [#39000]
Datum
27. Februar 2019 11:37
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in zwischenzeitlich habe ich Ihnen ein Schreiben auf dem Postweg zugesandt, dass als unzustellbar zurück gekommen ist. Eine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt hat ergeben, dass Sie unter der angegebenen Adresse nicht gemeldet sind. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung der richtigen Anschrift und um Verständnis, dass keine anonymen Anträge bearbeitet werden. Sollte ich bis zum 07.03.2019 keine Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Auskunftsersuchen nicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen