Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Landschlachterei Christian Bock
Hauptstraße 48
29364 Langlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde gibt nur stark geschwärzte Berichte heraus. Teilweise sind mehr als 50% der festgehaltenen Verstöße geschwärzt.

Dabei behauptet sie – unzutreffend –, dass die geschwärzten Bereiche nicht in den Anwendungsbereich des VIG fallen. Tatsächlich enthalten die von der Behörde geschwärzten Bereiche jedoch etwa Hinweise zu erhöhten Keimgehalten.

Aus diesem Grund wurde die Anfrage zunächst als abgelehnt bewertet.

Inzwischen hat die Behörde die ungeschwärzten Berichte herausgegeben.

Beide Berichtsvarianten (von der Behörde geschwärzt/ungeschwärzt) finden sich als Anhänge zur Anfrage. Aus diese Weise können sich Interessierte ein eigenes Bild zum Umfang unzulässiger Behördenschwärzungen machen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
14. Februar 2022 15:58
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landschlachterei Christian Bock Hauptstraße 48 29364 Langlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
15. Februar 2022 13:09
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 14.02.2022. Ich weise Sie darauf hin, dass zunächst eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen wird, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten zur Folge hat. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-CE-01945H Sehr Antragsteller/in
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
15. März 2022 12:43
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-CE-01945H Sehr Antragsteller/in meine Antworten auf Ihre Anfrage werden Ihnen per Bescheid in den nächsten Tagen zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Bescheid
geschwärzt
744,1 KB
Bescheid
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Mit freundlichen Grüßen
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
20. April 2022 11:09
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 [geschwärzt] [geschwärz…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
20. April 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Kurzanleitung als pdf-Dokument. Ihnen werden die Dokumente in Kürze mittels sicheren Link übermittelt, so dass Sie bitte die Anleitung auf Seite 2 befolgen. Die erste E-Mail von heute hat keinen Inhalt und wurde versehentlich abgeschickt. Ich bitte dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
[cid:Outlook-Icons-LEVEL] Sicherer Link - Anhänge (1,3 MB): Kontrolle-Bock_2017-08-31_geschwärzt.pdf<https://s…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
20. April 2022 11:35
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
3,8 KB
Outlook-Icons-LEVEL116.png
3,0 KB


[cid:Outlook-Icons-LEVEL] Sicherer Link - Anhänge (1,3 MB): Kontrolle-Bock_2017-08-31_geschwärzt.pdf<https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=0d756e75-36f3-4d6a-9b96-e0037adf1c47&level=0&owner=3f54fc33-97f8-42a9-a627-9e5689a59513> | Kontrolle-Bock_2021-04-15_geschwärzt.pdf<https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=0d756e75-36f3-4d6a-9b96-e0037adf1c47&level=0&owner=3f54fc33-97f8-42a9-a627-9e5689a59513> Läuft am 20.05.2022 um 11:34 Uhr ab ________________________________ Herunterladen <https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=0d756e75-36f3-4d6a-9b96-e0037adf1c47&level=0&owner=3f54fc33-97f8-42a9-a627-9e5689a59513> Der Absender hat für Sie Dateien zum Download zur Verfügung gestellt. Klicken Sie auf den Button, um den Link in Ihrem Browser zu öffnen und die Dateien gesichert herunterzuladen. Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie mittels sicheren Link, die Kontrollberichte zu obengenannten Betrieb. Die erste E-Mail vom heutigen Tage war ein Versehen, das ich zu entschuldigen bitte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben erneut lebensmittelhygienerelevante Bereiche geschwärzt. Warum versuchen…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
20. April 2022 15:04
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben erneut lebensmittelhygienerelevante Bereiche geschwärzt. Warum versuchen Sie Verstöße bei von Ihnen kontrollierten Betrieben zu vertuschen? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung sonstiger Kontrollberichte PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbrauchersc…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung sonstiger Kontrollberichte
Datum
31. Mai 2022
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann wurden durch das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) oder andere Behörden/Labore in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Kontrollen/Untersuchungen o. ä. mit Bezug zu folgendem Betrieb durchgeführt: Landschlachterei Christian Bock Hauptstraße 48 29364 Langlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 122591-004137 Sehr << Antrags…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
W: Kontrollbericht zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
31. Mai 2022 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 122591-004137 Sehr << Antragsteller:in >> in Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontrollberichten. Bitte befolgen Sie die anhängende Anleitung, da der Zugang zu den beigefügten Dateien aus Datenschutzgründen verschlüsselt sein wird. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Kontrollberichte zu Landschlachterei Christian Bock [#240843] Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten u…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollberichte zu Landschlachterei Christian Bock [#240843]
Datum
1. Juni 2022 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 122591-004137 Sehr << Antragsteller:in >> wie mit meiner gestrigen E-Mail angekündigt, übersende ich Ihnen anliegend die Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Das Niedersächsische Landesamt für "Verbraucher"schutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) reagiert auf m…
Das Niedersächsische Landesamt für "Verbraucher"schutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) reagiert auf meine Anfrage beim Landkreis Celle zu seinen Kontrollen/Untersuchungen mit einer Ablehnung. Den gesamten Inhalt des Schreibens lese ich als Täuschungsversuch der Behörde. Beispielsweise "gab es bezüglich der Landschlachterei Christian Bock in der Vergangenheit nie Mängel, die eine Zulassung dieses Betriebes im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften gefährdet hätten." Was für ein überspezifisches Dementi! Zulassung nicht gefährdet!! Im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften!!! Arbeitsverweigerung? Betriebschutz?? Sonstiges??? In Ermangelung eines Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes wird sich die Motivation der Behörde zu diesem möglichen Täuschungsversuch wohl nicht aufklären lassen.
<< Anfragesteller:in >>
13.2-44010/VIG/04-2022 PER FAX Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Sehr…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
13.2-44010/VIG/04-2022
Datum
15. Juni 2022
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
PER FAX Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Sehr << Antragsteller:in >> mein Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu von Ihnen durchgeführten Kontrollen zum Betrieb Landschlachterei Christian Bock, Hauptstraße 48, 29364 Gangling, bezog sich auf VIG-relevante Informationen. Ihr Verweise auf das LFGB laufen vollständig ins Leere, da das LFGB einen vollkommen anderen Sachverhalt regelt, als das VIG. Der Anspruch nach dem VIG ist BEDINGUNGSLOS und umfasst JEDE Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften. Das betrifft auch alle von Ihnen durchgeführten Kontrollen/Untersuchungen. Wäre der Landkreis Celle seinen Informationspflichten nachgekommen, müsste ich nicht explizit Kontrollergebnisse des LAVES anfordern. Konkret versuchte der Landkreis Celle bei einer anderen Anfrage (Fleischerei Detlef Fischer, Steinförder Straße 10, 29323 Wietze) eine von Ihnen beanstandete Kennzeichnung zu vertuschen, in dem er sie schwärzte. Das falsche, fehlende oder fehlerhafte Allergenkennzeichnungen sehr wohl VIG-relevant sind, darüber herrscht inzwischen Einigkeit zwischen dem Landkreis Celle und mir. Die ursprünglichen Behauptungen des Landkreises Celle hierzu waren nachweislich falsch und ließen sich nicht halten. Ihrem überspezifischen Dementi bezüglich der Landschlachterei Christian Bock entnehme ich, DASS es in der Vergangenheit Mängel gab. Diese Mängel haben NUR NICHT "eine Zulassung dieses Betriebes im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften gefährdet". Eine Erheblichkeitsschwelle hat der Gesetzgeber jedoch beim VIG ganz bewusst nicht geschaffen. Das bedeute konkret: ALLE Mängel sind unabhängig von ihrer Schwere auskunftsrelevant. Ich fordere Sie daher auf, mir endlich die angefragten Informationen zur Verfügung zu stellen. Vollständig. Das sollte bei einer Behörde, die die Bezeichnung Verbraucherschutz im Namen trägt, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Bitte weisen Sie zudem den Landkreis Celle an, künftig VIG-Anfragen vollumfassend zu beantworten und dabei auf Täuschungsversuche zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen,
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Eingangsbestätigung LAVES

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung LAVES

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Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Bescheid und Auskunft des LAVES: - Protokoll über der Betriebskontrolle der Zulassung vom 21.12.2021: einige klei…
Bescheid und Auskunft des LAVES: - Protokoll über der Betriebskontrolle der Zulassung vom 21.12.2021: einige kleine Mängel