Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Landschlachterei Hans-Dieter Busack
Hungertwiete 3
24558 Wakendorf II

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack [#238921]
Datum
26. Januar 2022 17:14
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landschlachterei Hans-Dieter Busack Hungertwiete 3 24558 Wakendorf II 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238921/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack [#238921]
Datum
28. Januar 2022 17:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage – mit Ihrer Bitte einer postalischen Antwort - daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermute, dass der Kreis Segeberg Ihre Weiterleitung nicht erhalten hat. Bitte …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack [#238921]
Datum
2. März 2022 15:32
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermute, dass der Kreis Segeberg Ihre Weiterleitung nicht erhalten hat. Bitte leiten Sie meine Anfrage erneut an die zuständige Behörde weiter. Ich bitte um Bestätigung. Danke. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfr…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
29. März 2022
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack" vom 26.01.2022 (#238921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack“ vom 26.…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack [#238921]
Datum
30. März 2022 09:08
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack“ vom 26.01.2022 (#238921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene CC: Kreis Segeberg, Der Landrat Sehr geehrte D…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
5. Dezember 2022
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene CC: Kreis Segeberg, Der Landrat Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack" vom 26.01.2022 (#238921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 280 Tage überschritten. Damit sind Sie seit 313 Tagen untätig. Wenn mir nicht innerhalb von 14 Tagen ein Bescheid vorliegt, werde ich ohne weitere Rücksprache eine Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
K L A G E [geschwärzt], – Kläger – g e g e n Kreis Segeberg, Der Landrat, Fleischhygiene/Lebensmittel und Bedar…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Januar 2023
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
K L A G E [geschwärzt], – Kläger – g e g e n Kreis Segeberg, Der Landrat, Fleischhygiene/Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Postfach 1322, 23792 Bad Segeberg – Beklagter – wegen: Anspruch auf Informationserteilung vorläufiger Streitwert: 5.000 EUR Es wird unter Ankündigung folgender Anträge Klage erhoben: - Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger folgende Informationen zugänglich zu machen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landschlachterei Hans-Dieter Busack, Hungertwiete 3, 24558 Wakendorf II 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. - Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Begründung I Sachverhalt Am 26. Januar 2022 beantragte der Kläger über das zivilgesellschaftliche Projekt FragDenStaat.de beim Kreis Segeberg – Fleischhygiene/Lebensmittel und Bedarfsgegenstände – die Zusendung folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landschlachterei Hans-Dieter Busack, Hungertwiete 3, 24558 Wakendorf II 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. (Anlage K1) Hierauf reagierte der Beklagte bis zum heutigen Tage in der Sache nicht. Zahlreiche Nachfragen sowie die Ankündigung einer Untätigkeitsklage (Anlage K2) ignorierte der Beklagte. II Rechtliche Würdigung Der Klage ist stattzugeben, da sie zulässig und begründet ist. 1. Die Verpflichtungsklage ist zulässig. Eines Ausgangsbescheids bzw. eines (abgeschlossenen) Vorverfahrens im Sinne von § 68 VwGO bedurfte es vorliegend nicht, da über den Antrag auf Informationszugang vom 19. Oktober 2021 ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden wurde, § 75 S. 1 VwGO. Seit Antragstellung sind mehr als drei Monate vergangen, vgl. § 75 S. 2 VwGO. Ein zureichender Grund für die Nichtbearbeitung des Antrags wurde weder mitgeteilt noch ist ein solcher ersichtlich. 2. Die Klage ist auch begründet. Es besteht ein Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 IZG-SH bzw. § 2 Abs. 1 VIG. Es handelt sich hierbei im Grundsatz um einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang, der von “jedermann” geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 – 7 C 1/14 –, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 – 7 C 29/17 –, juris Rn. 14). Bei den begehrten Informationen handelt es sich um amtliche Informationen bzw. Umwelt- oder Verbraucherinformationen und der Antrag wurde bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt. Es greifen auch keine Ausschlussgründe, die dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehen könnten. Die Behörde, der es obliegt, das Vorliegen von Ausschlussgründen darzulegen, hat sich in angemessener Frist sachlich hierzu nicht positioniert. Im Übrigen ist das Eingreifen potentieller Ausschlussgründe nicht ersichtlich. Jedenfalls überwiegt das Informationsinteresse. Einzelrichterübertragung und Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Mit der Übertragung auf einen Einzelrichter und einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erkläre ich mich einverstanden.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 339/23 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes. <<<<<<<<&l…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
10 A 339/23
Datum
16. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes. <<<<<<<<<< >>>>>>>>>> Kostenrechnung über 483 €. Den Kostenvorschuss ("Verfahrenspfand") gibt es zurück, wenn der Beklagte unterliegt. <<<<<<<<<<

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Segeberg Lebensmittelüberwachung
Bescheid
Von
Kreis Segeberg Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Bescheid