Kontrollbericht zu Landtagskantine, Kiel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landtagskantine
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landtagskantine, Kiel [#50845]
Datum
26. Januar 2019 21:27
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landtagskantine Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landtagskantine, Kiel [#50845]
Datum
21. Februar 2019 17:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
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4,2 KB
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662 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, unter Vorbehalt widersprochen. Eine Bestätigung, den Antrag aufrechterhalten zu wollen, unter dem Vorbehalt, erst nach Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag einem beteiligten Dritten gegenüber und dessen erklärter Nachfrage nach Ihren Daten entscheiden zu wollen, ob Sie den Antrag zurücknehmen, ist jedoch unzulässig. § 11 LDSG SH gewährt Ihnen weder ein vorweggenommenes noch ein nachträgliches Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Da einem beteiligten Dritten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Entscheidung über den Antrag - und damit nach dessen Bearbeitung - bekannt zu geben ist, trifft auch die zuständige Behörde die Offenlegungspflicht Ihrer Daten auf Nachfrage erst nach der Bearbeitung des Antrages. Ein nachträgliches Widerspruchsrecht widerspräche daher nicht nur dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG, sondern würde auch eine Umgehung des § 11 LDSG SH bedeuten. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um vorbehaltslose Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.2. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie g…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landtagskantine, Kiel [#50845]
Datum
22. Februar 2019 18:24
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.2. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Meine Anschrift ist Ihnen ja bereits bekannt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 50845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. März 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> - vorab für Sie per Email; postalischer Widerspruch folgt - Hiermit lege ic…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landtagskantine, Kiel [#50845] - Ihr Zeichen: 10.2.2. - Parp [#50845]
Datum
8. März 2019 16:23
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> - vorab für Sie per Email; postalischer Widerspruch folgt - Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren teilweise ablehnenden Bescheid vom 4.3.2019. Sie begründen die teilweise Ablehnung meines Antrags mit der Art und Weise, wie ich diesen Antrag gestellt habe - nämlich mittels FragDenStaat und nicht etwa z.B. per Brief oder Fax. In §3 VIG finde ich allerdings keine solchen Ausschluss- oder Beschränkungsgründe. Zudem ist auch nicht plausibel, warum das von Ihnen bevorzugte Verfahren (Information darüber, ob Beanstandungen vorlagen, aber keine Information darüber, welcher Art diese Beanstandungen sind) geeignet sein soll, die von Ihnen in Bezug auf § 40 Abs. 1a LFGB - und nicht auf das VIG - geäußerten Befürchtungen zu möglicher "Prangerwirkung" zu umgehen. Schließlich könnte man sich dann ja gerade nicht selbst darüber informieren, wie schwerwiegend die Beanstandungen sind, sondern wäre auf nicht näher beschriebene "Beanstandungen" verworfen. Wollte man überhaupt von einer solchen Prangerwirkung ausgehen - und nicht von einer vom Gesetzgeber ja gewollten Informationsmöglichkeit der Verbraucher - dann müsste ja gerade in ihrem Verfahren die Prangerwirkung verstärkt sein. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 50845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinform…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
20. März 2019 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Mein Bescheid vom 04.03.2019 Sehr geehrter Antragsteller/in, entsprechend meines Bescheides vom 04.03.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Landtagskantine "Asperge", Düsternbrooker Weg 66-70, 24105 Kiel": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 28.05.2018 und am 22.11.2018 statt. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Mit freundlichen Grüßen