Kontrollbericht zu Le Gourmet, Wimsheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Le Gourmet
Austraße 48, Wimsheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Le Gourmet, Wimsheim [#38610]
Datum
14. Januar 2019 20:39
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Le Gourmet Austraße 48, Wimsheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Le Gourmet, Wimsheim [#38610]
Datum
15. Januar 2019 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betrachten. Die gewünschten Informationen werden wir Ihnen nach vorheriger Anhörung des genannten Betriebs gebührenfrei zur Verfügung stellen. Da aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des betroffenen Betriebs diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen sind, bitten wir, uns - auch für die spätere Auskunftsgewährung - Ihre vollständige Adresse mitzuteilen. Insofern kann auch Ihrem Ersuchen, keine personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb weiterzugeben, nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem der in Ihrer Anfrage genannte Betrieb im Rahmen seiner Anhörung keine Einwen…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Le Gourmet, Wimsheim [#38610]
Datum
28. Januar 2019 10:05
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem der in Ihrer Anfrage genannte Betrieb im Rahmen seiner Anhörung keine Einwendungen erhoben hat, könnten Ihnen die gewünschten Informationen nunmehr zeitnah erteilt werden. Um sicherzustellen, dass die gestellten Anfragen von tatsächlich existierenden Personen gestellt wurden, versenden wir die erbetenen Kontrollberichte grundsätzlich nur auf dem Postweg. Da Sie uns Ihren Wohnort bislang noch nicht mitgeteilt haben, bitten wir diesbezüglich um eine kurzfristige ergänzende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, erfolgt der Versand des angeforderten Kontro…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Le Gourmet, Wimsheim [#38610]
Datum
12. Februar 2019 16:05
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, erfolgt der Versand des angeforderten Kontrollberichts ausschließlich auf dem Postweg. Nachdem uns Ihre vollständige Adresse derzeit noch immer nicht vorliegt, wird Ihre Anfrage von uns zunächst nicht weiter bearbeitet. Der Versand des Kontrollberichts könnte ansonsten erfolgen, sobald Sie Ihre Adressdaten vervollständigt haben. Mit freundlichen Grüßen